Zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe

Ein wichtiger Punkt des neuen Konjunkturpakets wurde am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet: Betriebe die von Kurzarbeit oder starken Umsatzrückgängen durch die Coronakrise betroffen waren oder sind, sollen eine Ausbildungsprämie erhalten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Lehrstellenanzahl 2020 im Vergleich zu den letzten drei Jahren nicht verringern. Nach bestandener Probezeit des Azubis wird eine Prämie von einmalig 2000 Euro ausbezahlt. Erhöhen Ausbildungsbetriebe in diesem Jahr die Lehrstellenanzahl, wird die einmalige Zuwendung sogar auf 3000 Euro erhöht.

Um Ausbildungsverhältnisse auch dann zu erhalten, wenn die Möglichkeiten einer umfassenden und vollständigen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb nicht mehr gegeben sind, gibt es zukünftig die Möglichkeit einer vorübergehend geförderten Ausbildung im Verbund. Übernehmen Ausbildungsbetriebe einen Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb, kann eine Übernahmeprämie beantragt werden.

Im September 2020 wird zudem eine verbindliche Regelung für Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorgestellt werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsprämien ist noch offen. Wir halten Sie über unser Blitzlicht oder hier auf dieser Seite über Details zum Ablauf der Beantragung auf dem Laufenden.



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