10. Januar 2020
Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Betriebe mit elektronischen Kassen dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbon auszuhändigen. Mitnehmen muss der Kunde den Beleg jedoch nicht. So sammeln sich die nicht recyclebaren Thermopapier-Bons sackweise bei bargeldintensiven Handwerksbetrieben. Aus Umwelt- und Kostengründen eine sehr ärgerliche Situation.
Es zeichnet sich jedoch Einsicht ab: Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und teilt in einer Pressemitteilung mit, sich um Befreiung von der Belegausgabepflicht für bestimmte Geschäfte einzusetzen.
Solange muss jedoch die Ausgabepflicht ernst genommen werden, selbst wenn es sich nur um Cent-Beträge handelt. Testeinkäufe durch die Finanzverwaltung sollen die Einhaltung geltenden Rechts überprüfen.
Mehr Informationen zur Kassenführung finden Sie hier.