Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte

Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft

Ende 2024 wurde ein neuer Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen, der jetzt schrittweise bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern in Kraft tritt. Den Anfang macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 1. April 2025. Die DGUV Vorschrift 2 dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten zu organisieren. Die nachfolgend genannten Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen:

Betreuung von Kleinbetrieben: Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen. Link: Startseite | KPZ-Portal

Beratungsmöglichkeiten: Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen die Unternehmensführung zukünftig auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich aber z.B. durch eine Begehung einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen.

Qualifizierung neuer Fachkräfte: Absolventen aus weiteren Fachgebieten wie beispielsweise Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie, dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren lassen.

Definition zentraler Begriffe: Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes wurden klarer definiert und in einer neuen DGUV-Regel 100-002 erläutert, die auch praxisnahe Umsetzungsbeispiele enthält.

Die trägerspezifischen Fassungen können nach Inkraftsetzung bei den Berufsgenossenschaften bezogen werden. Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Unternehmen bei ihrer Umsetzung.

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