Energiekrise: Aktuelle Informationen für Handwerksbetriebe

Die aktuell auch aus Gründen des Kriegs in der Ukraine rasant steigenden Preise für Strom, Gas, Heiz- und Treibstoffe entwickeln sich zunehmend zu einer ernsten Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks und der deutschen Wirtschaft insgesamt.

Sollten Sie Ihren Betrieb langfristig energieeffizienter ausrichten möchten, dann können Sie als Mitgliedsbetrieb die kostenlose Beratung der Handwerkskammer in Anspruch nehmen.



Wie wird meinem Betrieb geholfen?

Folgend finden Sie eine Übersicht über aktuelle Unterstützungsprogramme durch Bund und Land.

Bund und Land bringen unterschiedliche Unterstützungsprogramme auf den Weg, um Handwerksbetriebe bei den explodierenden Energiepreisen zu unterstützen.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag hat die aktuellen und geplanten Programme in einer Merkliste zusammengefasst, die Sie hier herunterladen können.

Das Förderprogramm “Krisenberatung Energiekostenentlastung”, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, kann über die BWHM GmbH beantragt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aus Baden-Württemberg, welche die KMU-Kriterien sowie De-minimis-Regelung erfüllen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges und der Enerigekostenbelastungen betroffen sind.

Konditionen:

  • Die Beratung ist kostenlos, lediglich die Umsatzsteuer muss vom Betrieb getragen werden.
  • Max. 4 Beratungstage können beantragt werden.
  • Das Projekt endet im Juni 2023.
  • Wiederholte Antragsstellung ist ausgeschlossen.

Beispielhafte Beratungsschwerpunkte:

  • Erhebung der Ist-Situation im Betrieb.
  • Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen.
  • Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung.
  • Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit der L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank.
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankengesprächen.
  • Beantragung von geeigneten Fördermitteln.
  • Begleitung des Krisenmanagements.
  • Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen.
  • Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus (z.B. kurzfristige Anpassung des Produkt-/ Leistungsportfolios an die veränderten Gegebenheiten, Unterstützung bei der Suche nach alternativen Energieversorgern und Sicherung der Konditionen).
  • Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung.

 AnsprechpartnerInnen für das Förderprogramm sind: Karin Pfisterer pfisterer@bwhm-beratung.de, Telefon 0711 263709-152 und Rafael Maier maier@bwhm-beratung.de, Telefon 0711 263709-151.

Weitere Informationen auch auf www.bwhm-beratung.de/krisen

Ende Juni hat Wirtschaftsminister Habeck die im “Notfallplan Gas für die Bundesrepublik” vorgesehene Alarmstufe ausgerufen. Der ZDH hat zentrale Informationen über das Krisenstufensystem in Hinblick auf die für Handwerksbetriebe relevanten Punkte zusammengetragen, über die wir Sie hier kurz informieren möchten.

Es sind drei Krisenstufen mit jeweils spezifisch zu ergreifenden Maßnahmen definiert:

Frühwarnstufe:

Sie wird vom Bundeswirtschaftsminister ausgerufen, wenn konkrete, ernstzunehmende und belastbare Hinweise dafür vorliegen, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe kommen kann. Die Bedingungen sind angesichts drohender Engpässe in der Energieversorgung aus Russland gegeben.

Die Ausrufung der Frühwarnstufe bedeutet noch keine akuten Engpässe in der Versorgung der Gesamtwirtschaft und damit auch des Handwerks mit Gas für Wärme- oder Produktionsprozesse. Sie soll derartige drohende Konsequenzen auf ein möglichst geringes Ausmaß begrenzen.

Sowohl im Bundeswirtschaftsministerium als auch in der Bundesnetzagentur wurden Krisenstäbe eingerichet (in der Bundesnetzagentur auch einer zur Stromversorgung). Ihre Aufgabe besteht darin, kontinuierlich ein perspektivisches Gesamtbild über die Gas-Versorgungssicherheit, drohende Engpässe und marktbasierte Möglichkeiten ihrer Entschärfung zu identifizieren.

Eine IT-Sicherheitsplattform Gas soll zur Sammlung und Aufbereitung möglichst umfänglicher Gaserzeugungs- und -versorgungsdaten einschließlich der Verflechtungen entlang der Wertschöpfungsprozesse aufgebaut werden. Bis Sommer dieses Jahres soll diese Plattform erstellt und einschließlich einer Simulationsübung getestet worden sein.

Alarmstufe:

Die Alarmstufe wird entsprechend SoS-VO ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.

Der zentrale Aspekt und Leitgedanke dieser Alarmstufe ist, dass marktbasierte Maßnahmen weiterhin – dabei allerdings mit ggf. steigenden Preisen – einen Ausgleich von Nachfrage und Angebot auf dem Gasmarkt gewährleisten können. Zu diesen marktbasierten Maßnahmen gehören insbesondere:

• Nutzung interner Regelenergie
• Optimierung von Lastflüssen
• Anforderung externer Regelenergie
• Abruf von externer lokaler und/oder netzpunktscharfer Regelenergie.

Die Gasversorgungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, welche Maßnahme oder welches Maßnahmenbündel erforderlich und geeignet ist, um das Funktionieren des Marktes und die Versorgung der geschützten Kunden so lange wie möglich zu gewährleisten. Zu den geschützten Kunden zählen insbesondere Privathaushalte, das Gesundheitssystem sowie kleine Gewerbebetriebe. Zu letzteren zählen laut Energiewirtschaftsgesetz weitere Letztverbraucher (neben den Haushaltskunden) im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind (§ 53a EnWG).

Wer sind “geschützte Kunden”?

  • Alle Letztverbraucher mit einem überwiegenden Eigenverbrauch im privaten Haushalt oder mit einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (Haushaltskunde)
  • Alle SLP-Kunden (Anschlussleistung von maximal 500 kW; Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh), wie beispielsweise private Haushalte, Kleingewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe, Supermärkte, kleinere Krankenhäuser sowie Kindergärten, Schulen und Altenheime
  • RLM-Kunden, wenn sie dem Bereich der grundlegenden sozialen Dienste zuzurechnen sind. Hierzu zählen Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten, sowie z.B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen (diese Kunden haben eine Anschlussleistung größer als 500 kW und/oder einen Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh)
  • Fernwärmeanlagen, wenn sie Wärme an Haushaltskunden liefern, an ein Erdgasverteiler- oder Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können. Der Schutz gilt nur für den Anteil des Gasbezugs, der für die Erfüllung der Wärmelieferverpflichtung benötigt wird.

Es gibt keine Möglichkeit sich als geschützter Kunde anzumelden. Die Kategorisierung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgabe: Dem Energiewirtschaftsgesetz, der Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“ (2017/1938).

Notfallstufe:

Sie wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt und wenn zuvor alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt wurden, aber die Gasversorgung nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Ein solcher Notfall steht ggf. für den kommenden Herbst und/oder Winter an.
In der Notfallstufe kommen ergänzend nicht marktbasierte Maßnahmen zum Einsatz. Konkret übernimmt dann die Bundesnetzagentur die Zuweisung von Gasmengen, wobei es auch hier weiterhin vorrangig um die Sicherung der Gasversorgung der geschützten Kunden geht.

Für diese Notfallstufe wird keine Prioritätenliste erstellt. Entscheidungen zur Gaszuteilung für Unternehmen und Betriebe sollen vielmehr in Ansehung der jeweiligen Rahmenbedingungen getroffen werden, dies unter besonderer Berücksichtigung der wechselseitigen wirtschaftlichen Verflechtung unter Einbeziehung von Zweit- und Drittrundeneffekten und ggf. drohenden Kaskadeneffekten. Die IT-Sicherheitsplattform Gas soll hierfür die datengestützte Grundlage bieten. Die Gasversorgung soll dabei nicht an die Größe eines Unternehmens geknüpft werden. Allerdings ist eine gewisse branchenspezifische Priorisierung, wie insbesondere für den Lebensmittel- und den Pharmabereich, geplant.


Übersicht über Energiepreishilfen

Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Unterstützungsprogramme von Bund und Land.

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Krisenberatung für Handwerksbetriebe startet

Seit dem 5. Dezember 2022 gibt es ein vom Landeswirtschaftsministerium finanziertes Beratungsprogramm, das betroffene Unternehmen kostenfrei unterstützt.

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Informationen zur Gas- und Strompreisbremse

Der BWHT hat zusammen mit der Ampere AG aktuelle Informationen zum Gasabschlag sowie einige Energiespartipps aufgearbeitet.

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Hilfreiche Informationen als Download

Beachten Sie gerne die hinterlegten Downloads. Hier sind hilfreiche Informationen unterschiedlicher Institutionen für Sie zusammengefasst.





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