Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen: Programm gestartet

Das vom Land Baden-Württemberg konzipierte Härtefallprogramm unterstützt Unternehmen energieträgerunabhängig, d. h. auch einschließlich Pellets und Öl. Das Programm unterstützt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielt haben. Hierbei kann auch ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.330 Euro/Monat berücksichtigt werden. Die Höhe des fiktiven Unternehmerlohns orientiert sich an der zwischenzeitlich angehobenen Pfändungsfreigrenze. Außerdem muss zur Antragsberechtigung mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent vorliegen.  

Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Im Zuge der Antragstellung ist die Plausibilität bestimmter Angaben und Daten von beauftragten prüfenden Dritten aus der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung zu bescheinigen.

Derzeit ist der Antrag noch per Mail an eine Adresse der L-Bank einzureichen. Eine vollelektronische Version ist in Vorbereitung.