Hilfe und Informationen für Handwerksbetriebe

Mitarbeiter der Handwerkskammer Ulm stehen Ihnen für Fragen in Zusammenhang mit Corona zur Verfügung. Die Mitarbeiter werden sich zeitnah bei Ihnen melden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Corona-Verordnung

Finanzhilfen und allgemeine Fragen

Aktuell geltende Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Die aktuelle Verordnung und momentan geltenden Regelungen finden Sie hier.

Informationen zu Quarantäne: Nähere Informationen zu Quarantäne und Isolation finden Sie hier.

Informationen zu den Finanzhilfen finden Sie hier.

Nähere Informationen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.


Corona-Hilfen: fiktiver Unternehmerlohn in der Überbrückungshilfe IV beschlossen – Frist beachten!

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 30. April 2022.

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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 1. Juli 2021

Immer auf dem neusten Stand bleiben.

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Finanzhilfen verlängert: Überbrückungshilfe III Plus (+ fiktiver Unternehmerlohn) und Neustarthilfe Plus bis 30. September 2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021.

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Weiterführende Links

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k.tausch@hwk-ulm.de