Meistergründungsprämie beantragen: So geht’s

Die Meistergründungsprämie können Jungmeister und Jungmeisterinnen beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach den Programmen Startfinanzierung 80 oder Gründungs – und Wachstumsfinanzierung BW (GuW-BW junge KMU) bei der L-Bank beantragen.

Die Meistergründungsprämie wird als Tilgungszuschuss gewährt. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 10.000 Euro. Bei Teamgründungen kann jeder antragsberechtigte Jungmeister die Meistergründungsprämie erhalten. Wenn für die Teamgründung nur ein Darlehen für das Unternehmen beantragt wird, erhöht sich der Tilgungszuschuss entsprechend.





Ihr Ansprechpartner

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Die Meistergründungsprämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm „Startfinanzierung 80“ oder das Programm „Gründungsfinanzierung“ der L-Bank beantragen. Die Jungmeister können

  • einen Handwerksbetrieb neu gründen,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung)
  • oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen.

Welche Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt sein?

Die Jungmeister müssen sich in Handwerksgewerken gemäß der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung (HwO) selbständig machen. Hingegen erhalten Gründungen in Gewerken der Anlage B2 „handwerksähnliche Berufe“ keine Meistergründungsprämie.

Außerdem ist für den Erhalt der Förderung ein „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel ein Beratungstermin bei uns in der Handwerkskammer – notwendig.

Wo kann ich die Meistergründungsprämie beantragen?

Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen der Startfinanzierung 80 “ oder der „Gründungsfinanzierung“ bei ihrer Hausbank. Der unterschriebene Förderantrag muss spätestens 24 Monate nach der Meisterprüfung bei der L-Bank vorliegen. Bei Antragstellung müssen die Jungmeister zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen. Für die Bestätigung der Handwerkskammer erhalten die Jungmeister im Rahmen der Beantragung von Ihrer Hausbank ein Formular, welches sie dann der Handwerkskammer vorlegen und die Handwerkskammer und insofern um Bestätigung bitten. Die Handwerkskammer prüft die Angaben und händigt dem Jungmeister anschließend die Bestätigung wieder aus. Die Hausbank leitet dieses Formular anschließend zusammen mit den anderen notwendigen Antragsunterlagen weiter an die L-Bank.

Sollten Sie den Antrag auf Meistergründungsprämie von Ihrer Hausbank erhalten haben, senden Sie diesen bitte an: m.dreier@hwk-ulm.de.

Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzten.



Seitenverantwortlicher
Roman Gottschalk
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