Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert

Die seit 19. Oktober 2020 wiedereingeführte Erleichterung der Krankschreibung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Option der Krankschreibung per Telefon vorläufig bis zum 31. März 2021 verlängert.

Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für alle Arten einer Erkrankung, nur bei leichten Atemwegserkrankungen oder grippalen Infekten kann hiervon Gebrauch gemacht werden.

Die bescheinigenden Ärzte/Ärztinnen haben sich zuvor eingehend durch telefonische Befragung vom Gesundheitszustand des Patienten zu überzeugen und können danach eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von bis zu sieben Kalendertagen ausstellen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine Folgebescheinigung von maximal weiteren sieben Tagen möglich.

Hintergrund der Maßnahme ist zum einen die Entlastung der Arztpraxen, zum anderen dient sie auch zur Verringerung von Infektionsrisiken.

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