Neuer Tarifvertrag der Soka-Bau

Gilt für einen Tarifvertrag eine Allgemeinverbindlicherklärung, müssen sich alle Arbeitgeber der betreffenden Branche daran halten – egal, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
Zum 1. Januar 2019 gibt es im neuen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag der Soka-Bau (VTV) neben einer Beitragserhöhung auch Regelungen, die Erleichterung für die Baubetriebe schafft. So sind die Ausbildungskostenumlagen für alle Betriebe bzw. Solo-Selbstständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen, abgeschafft worden. Zudem gilt künftig ein reduzierter Zinssatz für Beitragsrückstände. In Härtefällen können die Zinsen ganz erlassen werden. Außerdem wurde die Verjährungsfrist für die nachträgliche Beitragsfestsetzung von bisher vier auf nun drei Jahre reduziert.

Was ist die Soka-Bau?

Die Soka-Bau wurde ursprünglich ins Lebens gerufen, um die Urlaubs- und beschäftigungsfreien Zeiten der Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft finanziell zu überbrücken und die Arbeitgeber zu entlasten. Daneben bietet die Soka-Bau auch viele zusätzliche Versicherungs- und Vorsorgeleistungen an. So übernimmt die Soka-Bau auch Teile der Finanzierung der Berufsausbildung im Baugewerbe. Ein Teil der Pflichtbeiträge an die Soka-Bau fließt auch in die „Tarifrente Bau“. Arbeitsausfälle und die infolgedessen niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen so ausgeglichen werden. Die Beiträge an die Sozialkassen, also für das Urlaubsverfahren, das Ausbildungsverfahren und die zusätzliche Altersversorgung Tarifrente Bau, werden ausschließlich von den Arbeitgebern erbracht.

Die Beitragspflichtig der Soka-Bau hat in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikt mit einigen Handwerksbranchen geführt. Doch im vergangenen Jahr wurde eine Neuregelung gefunden, von der die Handwerker profitieren, die in Branchen arbeiten, bei denen regelmäßig bauliche Tätigkeiten anfallen, aber Leistungen der Soka-Bau nur selten in Anspruch genommen werden.
Die Vereinbarung umfasst die Gewerke des Dachdecker-Handwerks, der elektro- und informationstechnischen Handwerke, des Gerüstbauer-Handwerks, des Maler- und Lackierhandwerks, des Metall-Handwerks, des Tischler- und Schreiner-Handwerks, des Raumausstatter-Handwerks, des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks. Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Innung.



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