Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

 

Sie möchten Projekte im Bereich energieeffiziente Sanierung planen, umsetzen und begleiten?
Sie möchten Bauherren auf ihrem Weg zum energieeffizienten Eigenheim unterstützend beraten?
Sie möchten entsprechende Förderpakete beantragen?

Als Gebäudeenergieberater/-in profitieren Sie von vielfältigen Vorteilen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, arbeiten in einem wachsenden Markt mit hoher Nachfrage, und genießen Flexibilität und Eigenständigkeit in der Arbeitsweise. Kurz gesagt, die Arbeit als Gebäudeenergieberater/-in bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, die Umwelt zu schützen, sondern auch eine lohnende und vielseitige berufliche Laufbahn.

In unserer Weiterbildung im Bereich Energieberatung erlangen Sie das dafür notwendige Fachwissen und die entsprechende Qualifikation, um die Eintragung auf der Energie-Effizienz-Experten-Liste (DENA) zu beantragen.

Bitte beachten Sie folgendes: Für die Registrierung als Energieberaterin und Energieberater bei der DENA müssen Sie nachweisen, dass Sie

1. über die berufliche Grundqualifikation nach § 88 GEG verfügen (höchster Bildungsabschluss) und
2. die notwendige Zusatzqualifikation erfüllen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung Gebäudeenergieberater/-in (HWK) ist diese Zusatzqualifikation.

Zugangsvoraussetzungen

Diese Teilzeit-Weiterbildung ist für Meisterinnen/Meister und Technikerinnen/Techniker aus einem Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe, die über die berufliche Grundqualifikation nach § 88 GEG verfügen und eine Weiterbildung von mind. 200 UE nachweisen müssen.

Achtung: Es kommt mitunter auf den fachlichen Schwerpunkt an! Beispielsweise erfüllen Staatl. gepr. Techniker mit der Fachrichtung Maschinentechnik nicht die berufliche Grundqualifikation!

Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung unbedingt Ihren höchsten Abschluss mit genauer Bezeichnung der Fachrichtung (statt Ihres derzeit ausgeübten Berufes), z. B. Meister SHK, Staatl. gepr. Techniker Fachrichtung Anlagentechnik etc an.

Die Klärung der Voraussetzungen für die Anerkennung als Energieeffizienzexperte, und damit zur Eintragung bei der DENA, liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, Ihren Abschluss bei der DENA auf Erfüllung nach § 88 GEG prüfen zu lassen.

Die Weiterbildung ist grundsätzlich auch für Hochschulabsolventinnen und -absolventen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik geeignet, die eine Weiterbildung im Umfang von mind. 120 UE benötigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie, wenn Sie sich zu einer Teilnahme entscheiden und sich verbindlich anmelden, die Weiterbildung auch in vollem Umfang von 240 UE belegen müssen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Weiterbildungszentrums für innovative Energietechnologien.

 

Kursinhalte

Fachtheorie

• Bauwerke und Baukonstruktionen
- Baustoffkunde
- Baukonstruktion
- Umweltschutz und Baustoffrecycling

• Bauphysikalische Anforderungen
- Wärmeschutz
- Feuchteschutz
- Schallschutz
- Brandschutz

• Technische Anlagen
- Energie- und Umwelttechnik
- Anlagentechnik - Heizung
- Anlagentechnik - Raumlufttechnik
- Anlagentechnik - Beleuchtungstechnik/Elektrotechnik
- Anlagentechnik - Erneuerbare Energien

• Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz
- Anforderungen und Nachweise, rechtliche Grundlagen
- Luftdichtheit, Wärmebrücken
- Anwendungs- und Umsetzungsfragen
- Luftdichtheitsmessung mit Blower-Door und Thermographie

Fachpraxis

• Modernisierungsplanung
- Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand anwenden
- Gebäude und technische Anlagen aufnehmen und für die bauphysikalische Beurteilung dokumentieren
- Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung und mitgeltender Normen durchführen
- Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudebestandes entwickeln und darstellen
- Kosten-Nutzenrechnung der geplanten Modernisierungsmaßnahme aufstellen
- Entsorgungskonzept für die geplante Modernisierungsmaßnahme aufstellen
- Rechtliche Bestimmungen für das Bauen im Bestand bei der Modernisierungsplanung berücksichtigen
- Sanierung denkmalgeschützter Gebäude planen und umsetzen
- Ausschreibung erstellen und vergeben; Qualitätssicherung im Rahmen der Baubegleitung durchführen

Hinweis

Neben einzelnen Präsenztagen werden die Termine überwiegend hybrid oder online angeboten. Bei hybriden Terminen können Sie in Präsenz vor Ort oder online von zu Hause aus teilnehmen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 250 Euro und wird separat in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt separat - Sie erhalten den Antrag auf Zulassung Gebäudeenergieberater auf unserer Internetseite.

Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Sie erhalten nach der Anmeldung eine automatische und rechtsverbindliche Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung aus dem System. Geben Sie bei der Anmeldung unbedingt die genaue Bezeichnung Ihres höchsten Bildungsabschlusses unter Nennung des fachlichen Schwerpunktes an.

Achtung: Sollten Sie auf unserer Warte- oder Interessentenliste stehen, bedeutet das nicht, dass Sie für den nächstmöglichen Kurs automatisch angemeldet sind.

Diese Weiterbildung ist nicht ESF-förderfähig und nicht AZAV zertifiziert. Die Kosten für die Weiterbildung sind in voller Höhe vom Teilnehmenden zu zahlen.


27.09.2024 — 15.03.2025

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Helmholtzstr. 6
89081 Ulm

Seminardauer

240 Stunden

Gebühr

2.590 EURO

Teilnehmer

Max. 25 Teilnehmer

Zeiten

Fr: 14:00-18:30 Uhr
Sa: 08:30-17:00 Uhr

Kursnummer

14

Kurstyp

Teilzeit

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs



Telefon 0731 1425-7523
s.spang@hwk-ulm.de


27.09.2024 — 15.03.2025

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89081 Ulm

Ihre Ansprechpartnerin



Telefon 0731 1425-7523
s.spang@hwk-ulm.de


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Teilnahmebedingungen

Kursinformation als PDF


27.09.2024 — 15.03.2025
Max. 25 Teilnehmer
Es gibt noch freie Plätze
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