Bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphären muss zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Sie haben theoretische Fachkenntnisse zum Thema Explosionsschutz, sollen mit der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments betraut werden und möchten unter fachkundiger Anleitung praktische Erfahrung bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sammeln? Oder Sie möchten Ihre Kenntnisse auffrischen und sich mit Gleichgesinnten austauschen? Dann sind Sie in diesem Lehrgang genau richtig.
Innerhalb des Praxistages lernen und üben Sie anhand von praktischen Beispielen, Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente zu erstellen. Zusätzlich führen Sie Praxisübungen zu den Themen Dichtheit, Maßnahmen für den Explosionsschutz sowie Abschätzung von Gefahrenpotentialen von Anlagen durch.
Zielgruppe: Personen, die mit der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bei Wasserstoffanlagen betraut sind / werden sollen und das Vorgehen unter Anleitung trainieren möchten
Zugangsvoraussetzungen
Kenntnisse der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 720 – 727) sowie der explosionsschutzrelevanten Eigenschaften von Wasserstoff werden vorausgesetzt.
Sie fühlen sich auf diesem Gebiet noch nicht ganz sicher? Besuchen Sie unseren 2-tägigen Lehrgang Explosionsschutz bei Wasserstoffanlagen und lassen Sie sich von unseren Experten auf den neuesten Stand bringen.
Kursinhalte
• Gefährdungsbeurteilung
• Erstellung Explosionsschutzdokument
• Praktische Umsetzungen Maßnahmen Explosionsschutz
• Dichtheitsprüfung
• Berechnung Leckagerate
• Abschätzung Gefahrenpotential an Anlagen, wo Wasserstoff freigesetzt wird
Hinweis
Die Schulungsunterlagen für den Lehrgang sind im Rahmen des Projektes „H2-Wandel: Modellregion grüner Wasserstoff“ entstanden, welches vom Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg und dem Förderprogramm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.
Unser Tipp
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
Voraussetzung für die ESF-Fachkursförderung ist, dass entweder Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist oder Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dessen Hauptsitz (keine Filialen) sich in Baden-Württemberg befindet.
Die erforderlichen Unterlagen, die wir ausgefüllt von Ihnen benötigen, erhalten Sie von uns. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird der Förderbetrag direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
14.11.2024
Seminardauer
8 Stunden
Gebühr
590 EURO
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Kursnummer
2
Kurstyp
Tageslehrgang