Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wurde in der Vergangenheit nicht so gut angenommen, wie es sich die Politik wünscht. Nun gibt es einen weiteren Anreiz für ArbeitnehmerInnen, einen Vertrag im Rahmen einer bAV abzuschließen. Unternehmen sind seit Anfang 2022 verpflichtet, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Zuschuss in Höhe von 15 % für die Entgeltumwandlung zu zahlen. Dafür haben sie Einsparungen bei den Sozialabgaben. Wer das ignoriert, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Lesen Sie hier weiter, was Sie beachten müssen und welche Ausnahme es gibt.
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