Verlängerung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 beschlossen, die Corona-Verordnung zu verlängern. Die Verordnung wäre mit Ablauf des 28. Juni 2022 außer Kraft getreten. Mit der nunmehr 13. Corona-Verordnung des Landes werden die seit dem 3. April 2022 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis zum 25. Juli 2022 fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Mit der neuen Verordnung bleibt es also bei den bisherigen Regelungen, sie gilt bis zum 25. Juli 2022 und tritt am 27. Juni 2022 in Kraft.

Die Corona Verordnung finden Sie hier.