Seit 1. August 2022 gilt eine erweiterte Informationspflicht, wenn Mitarbeitende länger als vier aufeinanderfolgende Wochen Arbeitsleistungen im Ausland erbringen.
Informieren Sie sich unter: Entsendung: Neue Informationspflichten seit 1. August 2022
Einen kurzen Leitfaden zur Entsendung finden Sie als Download hier.