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Schwarzarbeit melden

Auch für Handwerker gilt: Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, geht ein großes Risiko ein und sorgt für unfairen Wettbewerb. Die Handwerkskammer nimmt deshalb Hinweise auf und verfolgt diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen weiter.

(Foto: Andreas Scholz – AdobeStock)

Für Ihren Hinweis verwenden Sie bitte die Anzeige Schwarzarbeit.



Ihre Ansprechpartnerin für die Meldung einer Schwarzarbeit

Bianca Papica

Telefon 0731 1425-6162
b.papica@hwk-ulm.de

Informationen zur Schwarzarbeit

Zur selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist die Eintragung in der Handwerksrolle regelmäßige Voraussetzung. Wer ohne diese Voraussetzung zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen erbringt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro nach der Handwerksordnung bestraft werden.

Werden Dienst- oder Werkleistungen dazu im erheblichen Umfang erbracht, ist der Tatbestand der Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) erfüllt und die Höhe der Geldbuße kann bis auf 50.0000 Euro ansteigen.  Darüber hinaus soll der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft und kann der Einzug des aus der Tat Erlangten angeordnet werden.

Damit Ermittlungen aufgenommen werden können, muss uns Ihr Hinweis schriftlich vorliegen, und sollte möglichst viele Informationen enthalten. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten und führen daher in der Regel nicht zu Ermittlungen der zuständigen Behörden. Ihr Hinweis wird von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, Ihnen nähere Auskünfte zu etwaigen Ergebnissen durchgeführter Ermittlungen zu geben.

Wir weisen darauf hin, dass die Handwerkskammer nur eine handwerksrechtliche Klärung herbeiführen kann. Für zivilrechtliche Ansprüche verweisen wir an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.





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