Externenprüfung

Sind Sie ein erfahrener Berufspraktiker ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann kann die Externenprüfung für Sie sinnvoll sein. Eine Externenprüfung bietet Ihnen die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten.

Fragen und Antworten (FAQ)

Die Anforderungen der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.

Sie können zur Externenprüfung zugelassen werden, wenn Sie eine langjährige Berufstätigkeit in dem geprüften Beruf nachweisen können. Diese sollte mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeiten betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf müssten Sie also beispielweise 4,5 Jahre Berufstätigkeit nachweisen.

Wichtig ist es, dass Sie durch die Tätigkeit die wesentlichen beruflichen Anforderungen aus der Ausbildungsordnung abgedeckt haben.

Füllen Sie den Antrag auf Externenprüfung aus und senden Sie uns dieses bitte zusammen mit Ihren Unterlagen (Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) zu. Der zuständige Prüfungsausschuss prüft daraufhin, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

Antrag zur Externenprüfung