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Meisterprämie

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und die Kriterien Wohnort oder Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg erfüllt.
  • Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt

Ihre Meisterprämie beantragen Sie bitte bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben.

Wer bekommt die Meisterprämie?

Die folgende Matrix – Meisterprämie und die FAQs – Meisterprämie im Handwerk geben die notwenigen Antwort.

Wie beantrage ich die Meisterprämie?

  • Zunächst laden Sie den Antrag herunter, lesen diesen durch und füllen den Antrag vollständig aus.
  • Im Anschluss drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und scannen den Antrag wieder ein. Bitte wählen Sie dabei folgenden Dateinamen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum
  • Dann schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Anhängen als eine PDF-Datei per E-Mail an meisterpraemie@hwk-ulm.de .

Bitte achten Sie darauf, die Schritte genau so einzuhalten. Dies erleichtert uns die Prüfung Ihres Antrags ungemein. Vielen Dank dafür.

Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?

 Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel 4-6 Wochen.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefüllter Antrag auf Gewährung der Meisterprämie *
  • Kopie des Prüfungszeugnisses *
  • Ausweisdokument/Meldebescheinigung oder Arbeitsbescheinigung (zulässige Dokumente siehe unten) *

*Bitte fügen Sie alle Dokumente zu einer PDF mit oben genanntem Dateinamen zusammen.

Folgende Ausweisdokumente sind zulässig

  • PDF der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder
  • Nachweis der Meldebehörde über den Hauptwohnsitz in BW zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses oder
  • Nachweis des Arbeitgebers, dass der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in BW lag.

Hinweis

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung des Meisterbonus (Bayern) bzw. der Meisterprämie (Baden-Württemberg).

Um den bayerischen Meisterbonus zu erhalten, muss von einer bayerischen Handwerkskammer ein Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung ausgestellt worden sein (Ausnahme: Prüfung kann in Bayern nicht abgenommen werden, weil kein Prüfungsausschuss besteht). Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern sein.

Voraussetzung für die baden-württembergische Meisterprämie ist eine nach dem 01.01.2020 bestandene Meisterprüfung. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.

Bitte beachten Sie: Meisterabsolventen, die in Bayern wohnen bzw. arbeiten und in Baden-Württemberg die Meisterprüfung erfolgreich ablegen, erhalten nach den derzeitigen Bestimmungen weder den Meisterbonus noch die Meisterprämie.

Meisterprämie: Grünes Licht auch in Baden-Württemberg


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