Rechtsberatung

Sie haben Probleme mit säumigen Kundinnen oder Kunden?
Sie benötigen einen Arbeits- oder Mietvertrag?
Sie sind sich unsicher in Sachen Baurecht?

Bei Fragen wie diesen im „Dschungel der Paragraphen und Verordnungen“ sorgt das Team unserer Rechtsberatung für Orientierung. Unsere Juristinnen und Juristen beraten und begleiten Sie kompetent und unabhängig in den für Ihre betriebliche Tätigkeit relevanten rechtlichen Themen.

Viele juristische Streitfälle lassen sich in einem fairen Austausch lösen – ganz ohne Anwälte und Gerichtsverfahren. Hierfür stehen wir Unternehmerinnen und Unternehmern gern zur Seite. Beschäftigte in einem Handwerksbetrieb beraten wir bei arbeitsrechtlichen Fragen.

Vor Gericht dürfen wir Sie nicht vertreten. Aber durch unsere Rechtsberatung und unseren Beistand können Sie Ihr Recht besser durchsetzen – und somit viel Ärger und bares Geld sparen.

AnsprechpartnerInnen

Rechtsberaterin

Rechtsberater

Rechtsberater



Was wir für Sie tun:

  • Arbeitsrecht: vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zum Zeugnis
  • Privates Baurecht, nach VOB/B und BGB
  • Allgemeines Werkvertragsrecht
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Forderungsbeitreibung
  • Musterverträge und Formulierungshilfen
  • Informationen zu aktuellen Rechtsthemen
  • Vermittlung bei Streitigkeiten mit anderen Mitgliedsunternehmen

Wie Sie profitieren:

  • Individuelle und persönliche Beratung – auf Ihr Thema zugeschnitten
  • Fertige Muster für Arbeits-, Werks- und Mietverträge
  • Kostenlose Beratung durch unsere Juristinnen und Juristen
  • Vermeidung von Rechtsstreit und Kosten


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie erhalten bei der Rechtsberatung Hilfe von der Gestaltung des Arbeitsvertrages bis hin zur Kündigung.

Die Handwerksammer Ulm informiert Sie über die aktuelle Rechtslage und unterstützt Sie mit Merkblättern und Vorlagen.

Forderungsausfall

Ein Forderungsausfall tritt ein, wenn der Handwerksbetrieb seine Forderungen ganz oder teilweise von seinem Kunden nicht zurückgezahlt bekommt.

Ursachen für den Forderungsausfall können Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden sein. Gerne beraten wir Sie zum außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen. Bei uns erhalten Sie unter anderem Muster zu Mahnungen sowie Informationen zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.



Baurecht

Im Baurecht wird zwischen privaten und öffentlichen Baurecht unterschieden. Dabei regelt das private Baurecht vor allem das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den am Bau beteiligten Handwerkern.



Vermittlungsverfahren

Bei handwerklichen Leistungen kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Handwerker und Kunden kommen. Nutzen Sie in solchen Fällen das kostenlose Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer Ulm.

Sozialrecht

Arbeitgebenden stellen sich regelmäßig sozialversicherungsrechtliche Fragen. Da die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Sozialrecht in ständigem Wandel sind, finden Sie hier eine Orientierung:

Merkblätter

Die Vier-Tage-Woche ist und bleibt ein Dauerbrenner-Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In unserem Merkblatt finden Sie erste wichtige Punkte, was rechtlich zu beachten ist und welche Vor- und Nachteile die Einführung mit sich bringen kann. Kontaktieren Sie bei Fragen gerne unsere Rechtsberater! Merkblatt 4 Tage Woche

Arbeitsvertragsmuster des Baden-Württembergischen Handwerkstags

Benötigen Sie ein Vertragsmuster für einen Arbeits-, Miet-, oder sonstigen Vertrag? Dann melden Sie sich gerne bei unseren Rechtsberatern.



Muster-Arbeitsverträge:

  • Arbeitvertrag ohne Bindung an Tarifverträge
  • Arbeitvertrag mit Bindung an Tarifverträge
  • Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
  • Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag ohne sachl. Grund
  • Befr. Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung mit sachl. Grund
  • Arbeitsvertrag für geringf. Beschäftigung ohne Tarifbindung -Abruf-
  • Arbeitsvertrag für Übergangsbereich ohne Tarifbindung -Midi-Job-
  • Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung -für Büroangestellte in leitender Position-
  • Kurzarbeitsklausel Zusatzvereinbarung


Hinweis: Da die abrufbaren Musterverträge Fragen der Tarifvertragsgestaltung, betriebliche Gegebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigen können, sind sie nur als Orientierungs- und Formulierungshilfen zu verstehen . Die Muster sind daher nicht von vornherein auf Ihre speziellen Belange zugeschnitten. Diese Musterverträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Folglich kann eine Haftung für den Inhalt der Muster mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden. Aufgrund neuer Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht mehr den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Eine individuelle Rechtsberatung vor Verwendung des Musters wird daher dringend empfohlen.


Neues Urteil durch das Bundesarbeitsgericht zu pauschalen Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag

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So sind Selbständige im Mutterschutz abgesichert

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