Satzung der Handwerkskammer Ulm

Wer wissen möchte, wie viele Mitglieder der Vorstand hat oder wie Beschlüsse zustande kommen, findet die Antworten in der Satzung der Handwerkskammer Ulm.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat als oberste Landesbehörde die Satzung der Handwerkskammer Ulm geprüft und erlassen. Über Änderungen der Satzung beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm. Alle Änderungen der Satzung müssen durch die oberste Landesbehörde genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Handwerksordnung (Stand August 2025) und der sie tragenden Befähigungsgrundsatz ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet ein solides Fundament, auf dem sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit und die Leistungskraft im Wettbewerb unter Gleichen beweisen kann. (Quelle: ZDH)

Regelungen zur Gesellenprüfung sind in der Handwerksordnung enthalten. Die Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (Stand Juni 2023) enthält Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen.

Regelungen zur Meisterprüfung sind in der Handwerksordnung enthalten. Die Meisterprüfungsverfahrensordnung (Stand Oktober 2011)  regelt übergeordnet das Verfahren der Meisterprüfung in allen Handwerksberufen. Die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (Stand Oktober 2011) regelt übergeordnet die allgemeinen Bestimmungen der Meisterprüfung in allen Handwerksberufen. Für jeden Handwerksberuf wurden zudem spezielle Meisterverordnungen erlassen, die neben dem Berufsbild die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk regeln.

Das Finanzstatut (gültig seit Januar 2010) sowie die Richtlinien zum Finanzstatut bilden die rechtliche Basis für die Führung und Abwicklung der gesamten Finanzgeschäfte der Handwerkskammer. Es wird von der Vollversammlung beschlossen und regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Buchführung, die Wirtschaftsführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.


722.000 Euro für die Bildungsstätten der Handwerkskammer Ulm

Land fördert überbetriebliche Berufsausbildung in der Region – Moderne Ausbildung im Handwerk sichert Zukunft.

Mehr lesen

Integration ausländischer Fachkräfte ist zentraler Baustein im Handwerk

Immer mehr Betriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm setzen auf qualifizierte Zuwanderung – Hürden bei Anerkennung und Einwanderung weiter absenken.

Mehr lesen

Wachsender Kostendruck belastet zunehmend das regionale Handwerk

Hohe Energie-, Material- und Spritpreise bringen Betriebe in Nöte – Handwerkskammer Ulm fordert Tempo bei geplanten Reformen und zügige Entlastungen.

Mehr lesen
Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.