Regelungen zur Meisterprüfung sind in der Handwerksordnung enthalten. Die Meisterprüfungsverfahrensordnung (Stand Oktober 2011) regelt übergeordnet das Verfahren der Meisterprüfung in allen Handwerksberufen. Die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (Stand Oktober 2011) regelt übergeordnet die allgemeinen Bestimmungen der Meisterprüfung in allen Handwerksberufen. Für jeden Handwerksberuf wurden zudem spezielle Meisterverordnungen erlassen, die neben dem Berufsbild die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk regeln.
Das Finanzstatut (gültig seit Januar 2010) sowie die Richtlinien zum Finanzstatut bilden die rechtliche Basis für die Führung und Abwicklung der gesamten Finanzgeschäfte der Handwerkskammer. Es wird von der Vollversammlung beschlossen und regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Buchführung, die Wirtschaftsführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.