Satzung der Handwerkskammer Ulm

Wer wissen möchte, wie viele Mitglieder der Vorstand hat oder wie Beschlüsse zustande kommen, findet die Antworten in der Satzung der Handwerkskammer Ulm.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat als oberste Landesbehörde die Satzung der Handwerkskammer Ulm geprüft und erlassen. Über Änderungen der Satzung beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm. Alle Änderungen der Satzung müssen durch die oberste Landesbehörde genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Handwerksordnung (Stand Januar 2012) und der sie tragenden Befähigungsgrundsatz ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet ein solides Fundament, auf dem sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit und die Leistungskraft im Wettbewerb unter Gleichen beweisen kann. (Quelle: ZDH)

Regelungen zur Gesellenprüfung sind in der Handwerksordnung enthalten. Die Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (Stand März 2021) enthält Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen.

Regelungen zur Meisterprüfung sind in der Handwerksordnung enthalten. Die Meisterprüfungsverfahrensordnung (Stand Oktober 2011)  regelt übergeordnet das Verfahren der Meisterprüfung in allen Handwerksberufen. Die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (Stand Oktober 2011) regelt übergeordnet die allgemeinen Bestimmungen der Meisterprüfung in allen Handwerksberufen. Für jeden Handwerksberuf wurden zudem spezielle Meisterverordnungen erlassen, die neben dem Berufsbild die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk regeln.

Das Finanzstatut (gültig seit Januar 2010) sowie die Richtlinien zum Finanzstatut bilden die rechtliche Basis für die Führung und Abwicklung der gesamten Finanzgeschäfte der Handwerkskammer. Es wird von der Vollversammlung beschlossen und regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Buchführung, die Wirtschaftsführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.


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