Der Lehrvertrag

Haben sich Betriebe und Schulabgänger über ein Ausbildungsverhältnis geeinigt, bietet Ihnen die Handwerkskammer Ulm den geeigneten Rahmen dafür. Unser digitaler Berufsausbildungsvertrag ermöglicht Ihnen, ein Ausbildungsverhältnis mit geringem Aufwand anzumelden.

Mit einer einfachen Online-Registrierung können Sie uns die nötigen Informationen zur Erstellung des Berufsausbildungsvertrages automatisch übermitteln.

So melden Sie Ihr Berufsausbildungsverhältnis an:

1.) Sie rufen den Link zu unserem Online-Formular auf und registrieren sich mit Ihren Zugangsdaten.

2.) Sie füllen nun das Online-Formular vollständig aus und klicken auf den Button „Abschicken“.

3.) Ihre Daten werden von uns bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis vier Wochen.

4.) Sie erhalten von uns eine E-Mail, sobald der Lehrvertrag im Downloadcenter Ihres Kundenportals zum Abruf bereit steht.

5.) Drucken Sie den Lehrvertrag mit Vorder- und Rückseite zur Unterzeichnung aus.

6.) Nachdem Sie, der/die Auszubildende und der/die Erziehungsberechtigte unterschrieben haben, händigen Sie das Original in Papierform dem Auszubildenden aus. Laden Sie nun noch eine Kopie davon sowie alle weiteren von uns angeforderten Unterlagen im Kundenportal unter Antragsformulare -> ‚Upload Unterlagen für den Ausbildungsvertrag‘ hoch. Welche Unterlagen wie benötigen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zum Lehrvertrag oder sehen Sie die fehlenden Unterlagen im Kundenportal unter ‚vorläufige Lehrverträge‘ ein.

7.) Sobald diese bei uns angegangen sind, tragen wir das Ausbildungsverhältnis vollständig in die Lehrlingsrolle ein.

Falls Sie keinen Zugang zum digitalen Berufsausbildungsvertrag haben sollten, können Sie diesen gerne per E-Mail bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter anfordern.

Fragen und Antworten zum Lehrvertrag (FAQ)

Lehrzeitverkürzung

Möchten Sie die einzutragende Berufsausbildung verkürzen?

Falls Sie eine Lehrzeitverkürzung in Erwägung ziehen, sollten Sie diese idealerweise beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrages beantragen.

Falls Sie diese Frist verpasst haben sollten, können Sie die Verkürzung spätestens im ersten betrieblichen Ausbildungsjahr beantragen. Dafür verwenden Sie das hier aufgeführte Antragsformular „Antrag auf Lehrzeitverkürzung“ oder stellen diesen über das Kundenportal.

Jetzt im Kundenportal einen Antrag auf Lehrzeitverkürzung stellen.

Antrag auf Lehrzeitverkürzung mit Richtlinie

Beachten Sie bitte, dass eine Lehrzeitverkürzung nur in Frage kommen kann, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Verkürzung von bis zu sechs Monaten kann beantragt werden, wenn:

  • der/die Auszubildende über die mittlere Reife verfügt.

Eine Verkürzung von bis zu zwölf Monaten kann beantragt werden, wenn:

  • der/die Auszubildende über Fachhochschulreife oder Abitur verfügt
  • der/die Auszubildende eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat
  • der/die Auszubildende über 21 Jahre alt ist

Lehrzeitverlängerung

Möchten Sie das Berufsausbildungsverhältnis verlängern?

Sie können eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses anhand des entsprechenden Formulars oder im Kundenportal bei uns beantragen.

Jetzt im Kundenportal einen Antrag auf Lehrzeitverlängerung stellen.

Antrag auf Lehrzeitverlängerung mit Richtlinie

Abmeldung eines Ausbildungsverhältnisses

Sie können ein Ausbildungsverhältnis schriftlich über das Formular oder im Kundenportal abmelden.

Jetzt im Kundenportal das Ausbildungsverhältnis abmelden.

Abmeldung eines Ausbildungsverhältnisses



Sollten sich Änderungen im Lehrvertrag ergeben nachdem Sie diesen im Kundenportal beantragt haben, teilen Sie uns diese bitte per Mail an lehrlingsrolle@hwk-ulm.de mit.

Die Erhöhung der Vergütung während der Ausbildungszeit muss nicht bei uns hinterlegt werden. Diese können Sie Ihren Auszubildenden direkt mitteilen und in Ihren Personalakten vermerken.

Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde in der Berufsschule

Im Einvernehmen mit der Ausbildungsstätte können Auszubildende von der Berufsschule unter bestimmten Voraussetzungen von der Teilnahme am Berufsschulunterricht in einzelnen Fächern befreit werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ausschließlich die Berufsschule feststellen. Die Handwerkskammer Ulm entscheidet nicht über Unterrichtsbefreiungen und stellt hierüber auch keine Bescheinigungen aus. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich die vollständige Teilnahme am Berufsschulunterricht, auch wenn die Berufsschule im Einzelfall festgestellt hat, dass keine Berufsschulpflicht besteht oder von einzelnen Fächern befreit werden kann.

Berufsschulbefreiung bedeutet nicht Prüfungsbefreiung

Um die Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Ulm zu bestehen, ist für alle Auszubildenden – unabhängig vom Berufsschulbesuch – die vollständige Teilnahme an allen Prüfungsbestandteilen erforderlich. Eine Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen ist bei Auszubildenden bzw. beim Dualen Studium, nicht möglich. Das bedeutet, dass Auszubildende die Wirtschafts- und Sozialkundeprüfung auch dann abzulegen haben, wenn sie von der Berufsschule von diesem Fach befreit wurden. Auch bei einer Zweitausbildung ist die Prüfung vollständig abzulegen.

Ausnahmen nur bei Umschulungen möglich

Ausschließlich bei Umschulungsverhältnissen kann eine Befreiung von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer Ulm geregelt.

Jetzt im Kundenportal einen Antrag auf Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde stellen.

Antrag auf Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde

BIBB-Ausbildungsverordnung

Die aktuellen Ausbildungsverordnungen können Sie hier abrufen:

BIBB-Ausbildungsverordnungen

Ihre Ansprechpartner

Ihr Berufsausbildungsvertrag wird nach geographischer Zuständigkeit bearbeitet.



Ihre Ansprechpartnerin für die Kreise:

  • Kreis Heidenheim
  • Ostalbkreis
  • Stadt Ulm

Ihr Ansprechpartner für die Kreise:

  • Alb-Donau-Kreis
  • Kreis Biberach
  • Bodenseekreis
  • Kreis Ravensburg

Informationen und Downloads


Lehrlingsaustausch für Kraftfahrzeugmechatroniker

Bewerbungsfrist für Frankreichaustausch läuft bis 1. Juni 2026.

Mehr lesen

Begabtenförderung für katholische Auszubildende: Cusanuswerk-Stipendium

Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland – mit gegenwärtig über 2.400 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Seit 2024 nimmt die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk Auszubildende in ihre Förderung …

Mehr lesen

Initiative Ausbildungsbotschafter – ein Angebot für unsere Mitgliedsbetriebe

Machen Sie jetzt mit bei der Initiative Ausbildungsbotschafter! Unterstützen Sie junge Menschen bei der Berufsorientierung und werben Sie für Ihre Ausbildungsplätze.

Mehr lesen
Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.