Eintragung & Mitgliedschaft
Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Hier finden Sie alle Formulare und erfahren, ob Ihre Tätigkeit zum Handwerk gehört und welche Voraussetzungen Sie für die Eintragung benötigen. Außerdem können Sie hier erfahren, ob ein Betrieb ordnungsgemäß bei der Handwerkskammer Ulm eingetragen ist und somit rechtmäßig sein Handwerk ausübt.
Ihre Eintragung in die Handwerksrolle
Die zulassungspflichtigen Handwerke
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.
- Der Meisterbrief
Mit dem Meisterbrief in der Tasche sind Sie, was die Eintragung in die Handwerksrolle angeht, auf der sicheren Seite.
- Vergleichbare Qualifikation
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen, wie z. B. Techniker, Ingenieure, aber auch Personen, die entsprechende Qualifikationen im Ausland erworben haben, können sich in einem Handwerk der Anlage A selbstständig machen, wenn ihr Studien- oder Schulschwerpunkt dem auszuübenden Handwerk entspricht. Einzelheiten erfahren Sie von der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin im Fachbereich Unternehmensmitgliedschaften.
- Selbstständig mit angestelltem Meister
Erfüllen Sie selbst nicht die Voraussetzungen, können Sie einen Betriebsleiter einstellen der die technisch-fachliche Leitung übernimmt und über den Meisterbrief oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
In rund 100 zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne Meisterbrief und ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen. Sie müssen uns lediglich Ihre selbstständige Tätigkeit umgehend melden.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Meisterprüfung abzulegen. Der Meisterbrief steht für Fachkompetenz, Führungswissen und soziale Kompetenz – ein Qualitätssiegel mit hohem Imagegehalt. Für die Kunden des Handwerks hat der “Meisterbetrieb” einen hohen Stellenwert.
Unternehmensmitgliedschaften
Gerüstbauertätigkeiten nach dem Übergangsgesetz – Änderungen ab 1. Juli 2024 für Betriebe
Nach dem Übergangsgesetz vom 25. März 1998 sind darin aufgeführte Handwerksbetriebe berechtigt, auch die Tätigkeit „Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten“ auszuführen. Die Leistungen durften auch für Dritte erbracht werden. Diese Regelung …
Ihre Ansprechpartnerinnen nach Regionen
Alb-Donau-Kreis, Landkreis Heidenheim, Bodenseekreis
Landkreis Biberach, Ostalbkreis
Landkreis Ravensburg, Stadtkreis Ulm
Ausnahmeregelungen
Selbständigkeit im Handwerk ohne Meister?
Um sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig zu machen, benötigen Sie grundsätzlich die entsprechende Meisterprüfung. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu beantragen. Hier erfahren Sie mehr.
Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
Für EU-Ausländer: Dienstleistungsfreiheit
Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten mit Betriebssitz im EU-Ausland, die erstmalig eine Dienstleistung in Deutschland ausführen möchte, besteht die Möglichkeit einer Bestätigung zur Grenzüberschreitenden Tätigkeit. Über die Einzelheiten informieren wir Sie in unserem Merkblatt zur Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen. Zuständig für Ihre Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk sie erstmalig im Inland eine Dienstleistung erbringen.
Downloads
Übersicht Handwerksberufe (Anlage A, B1, B2)
Antrag auf Eintragung
Merkblatt Eintragung in die Handwerksrolle
Merkblatt Eintragung in die Handwerksrolle juristische Personen
Betriebsleitererklärung
Merkblatt Betriebsleitererklärung
Anzeige Schwarzarbeit
Merkblatt Tankstellenverordnung
Merkblatt Hausmeistertätigkeiten
Merkblatt Hausschlachtungen
Merkblatt Mobiler Lackservice
Bei Fragen zum Thema vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen stehen Ihnen, je nach Landkreis, die oben genannten Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Informationen über unsere Mitgliedsbetriebe
Wenn Sie für Ihr Vorhaben einen Handwerksbetrieb in der Region suchen, werden Sie in unserer Handwerkersuche und im Handwerkerradar fündig. Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, Empfehlungen auszusprechen.
Wenn Sie sich dafür interessieren, ob ein Betrieb ordnungsgemäß bei der Handwerkskammer Ulm eingetragen ist und somit rechtmäßig sein Handwerk ausübt, können Sie sich an Frau Karin Herter wenden.
Wenn Sie sich für den Adresskauf von Mitgliedsbetrieben interessieren, ist Frau Sabina Serifovic Ihre Ansprechpartnerin.
Weitere nützliche Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft
Gebühren & Beiträge
Einen Teil der Leistungen erbringt die Handwerkskammer gegen Entgelt. Dies betrifft auch die Eintragung in die Handwerksrolle.
Weitere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie hier.
Zum Mitgliedsbeitrag sowie möglichen Ermäßigungen, z.B. für Existenzgründer, informiert Sie der Fachbereich Beitrag hier.
Mitgliedsbeitrag
Mit der Eintragung in der Handwerksrolle werden Sie Mitglied unserer Handwerkskammer.
Wenn Sie erstmals ein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie für das Jahr der Anmeldung von Beiträgen zur Handwerkskammer befreit (Existenzgründer-Ermäßigung). Für das zweite und dritte Jahr müssen sie nur die Hälfte des Grundbeitrags bezahlen und keinen Zusatzbeitrag. Für das vierte Jahr sind sie noch von der Entrichtung des Zusatzbeitrags befreit. Voraussetzungen: Es handelt sich um natürliche Personen (keine Personen- oder Kapitalgesellschaften) und der Jahresgewinn liegt nicht über 25.000 Euro.