Eintragung & Mitgliedschaft
Möchten Sie sich im Handwerk selbstständig machen?
Dann ist die Eintragung in die Handwerksrolle ein wichtiger Schritt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Ihr Handwerk dazugehört, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen Sie benötigen.
Ihre Eintragung in die Handwerksrolle
Wenn Sie ein Handwerk selbstständig ausüben möchten, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Übersicht der Handwerksberufe
Die Handwerksordnung unterscheidet drei Gruppen von Handwerken:
Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke (z. B. mit Meisterpflicht)
Anlage B1: zulassungsfreie Handwerke
Anlage B2: handwerksähnliche Gewerbe
Welche Regel für Sie gilt, hängt davon ab, in welcher Anlage Ihr Beruf aufgeführt ist.
Voraussetzungen des zulassungspflichtigen Handwerks (nach Anlage A)
Für zulassungspflichtige Handwerke gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich selbstständig zu machen. Klicken Sie auf die Punkte unten, um die Details zu erfahren:
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben möchten, benötigen Sie für die Eintragung in die Handwerksrolle in der Regel einen Meisterbrief.
Ob Sie die Voraussetzungen für die Meisterprüfung erfüllen, prüft unser Fachbereich Meister- und Fortbildungsprüfungen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist auch möglich, wenn Sie eine gleichwertige Qualifikation haben (z. B. Techniker, Ingenieur oder anerkannter ausländischer Abschluss), die zum Handwerk passt.
Unsere Ansprechpartner der Unternehmensmitgliedschaften beraten Sie dazu gerne. Die Zuständigkeiten finden Sie auf dieser Seite.
Selbständigkeit im Handwerk ohne Meister?
Um sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig zu machen, benötigen Sie grundsätzlich die entsprechende Meisterprüfung. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu beantragen:
Alternativ können Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, der die fachliche Leitung übernimmt und die erforderliche Qualifikation besitzt, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Der Betriebsleiter muss entweder einen Meisterbrief besitzen oder eine vergleichbare Qualifikation, wie unter den Punkten 1 und 2 beschrieben.
Weitere Informationen zum Betriebsleiter können Sie diesem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Betriebsleitererklärung
Möchten Sie einen Betriebsleiter benennen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (nach Anlage B1 und B2)
In rund 100 Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben können Sie ohne Meisterbrief und ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig arbeiten. Sie müssen uns lediglich den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe einreichen. Dies können Sie direkt über das Kundenportal vornehmen.
Wie trage ich mich in die Handwerksrolle / das Gewerbeverzeichnis ein?
Am schnellsten und einfachsten geht’s digital: Über unser kostenfreies Kundenportal können Sie sich den Papierkram sparen und den Antrag zusammen mit den begleitenden Dokumenten über unser praktisches Online-Formular einreichen:
Digitaler Eintrag in die Handwerksrolle / das Gewerbeverzeichnis
Alternativ können Sie uns das Eintragungsformular schriftlich oder per E-Mail senden – dann benötigen wir zusätzlich Ihre Unterschrift. Das dafür notwendige Formular können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Eintragung (Download)
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und senden ihn uns zu.
Per E-Mail an:
mitgliedschaft@hwk-ulm.de
Postalisch:
Handwerkskammer Ulm
Unternehmensmitgliedschaften
Olgastraße 72
89073 Ulm
Fragen und Antworten rund um Ihre Eintragung, Handwerksrolle und Gewerbeverzeichnis.
Nach der Eintragung erhalten Sie entweder eine Handwerkskarte oder eine Eintragungsbestätigung, mit der Sie sich jederzeit als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren können.
Grundsätzlich wird eine Eintragungsgebühr in Höhe von 150 Euro erhoben.
Eine detaillierte Übersicht der Gebühren können Sie unserem Gebührenverzeichnis entnehmen. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter Satzung & Rechtsgrundlagen unter folgenden Link:
Satzungen und Rechtsgrundlagen
Diese Rechnung über die Eintragungsgebühr erhalten Sie mit den Unterlagen zur Eintragungsbestätigung.
Bei Fragen zur Eintragungsgebühr können Sie sich an die Ansprechpartner der Unternehmensmitgliedschaften auf dieser Seite wenden.
Ja, laut Handwerksordnung müssen Sie den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen/zulassungsfreien Handwerks und handwerksähnlichen Gewerks als stehendes Gewerbe unverzüglich der zuständigen Handwerkskammer melden. Die Handwerkskammer wiederum muss ein Verzeichnis (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnis) führen, in das Sie als Betriebsinhaber eingetragen werden.
Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Handwerke / Gewerbe. Bei zulassungspflichtigen Handwerken müssen Sie über die erforderlichen Eintragungsvoraussetzungen (z. B. Meisterbrief, Sonderbewilligung, Beschäftigung eines Betriebsleiters etc.) verfügen.
Hier kommt es auf die Rechtsform / Unternehmensform Ihres Betriebs an. Im Handelsregister beim örtlich zuständigen Amtsgericht müssen folgende Rechtsformen eingetragen werden:
- Eingetragene Kaufleute (e. K.)
- KG
- oHG
- GmbH
- UG
- AG
- GmbH & Co. KG
In Ihrem Betrieb werden Sie jeden Tag mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert. Bei dieser Herausforderung möchten wir Sie unterstützen. Die Handwerkskammer Ulm berät Sie unter anderem umfassend in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Hinsicht. Darüber hinaus passen wir unser Angebot ständig an neue Anforderungen an.
Ob Gründung, Erweiterung, Zukunftssicherung, Betriebsführung, Fachkräftegewinnung, Inklusion, Nachwuchswerbung oder Nachfolge – wir sind mit den Fragestellungen von Handwerksbetrieben bestens vertraut. Die Beratungen für unsere Mitgliedsbetriebe und ExistenzgründerInnen sind kostenfrei und dem Grundsatz der Neutralität und Vertraulichkeit verpflichtet. Nutzen Sie den Service unseres erfahrenen Beratungsteams und sprechen Sie uns an. Über die nachfolgenden Buttons gelangen Sie auf die weiterführenden Fachseiten unserer einzelnen Beratungsgebiete.
Sollten Sie selbst nicht über die Meisterqualifikation verfügen, stehen Ihnen alternative Eintragungsvoraussetzungen zur Verfügung. Diese wären beispielswiese…
- die Anstellung eines fachlichen Betriebsleiters
- die Anerkennung einer anderen gleichwertigen beruflichen Qualifikation nach § 7.2 Handwerksordnung (z. B. Studium, Techniker, Industriemeister etc.)
- die Beantragung einer Sonderbewilligung gemäß § 7a, 7b, 8 und 9 Handwerksordnung
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Team der Unternehmensmitgliedschaften gerne zur Verfügung
Wenn Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe angemeldet/umgemeldet/abgemeldet haben, dann erhält die Handwerkskammer Ulm automatisch eine Benachrichtigung.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass dies nicht der Fall war, wenden Sie sich gerne an unser Team der Unternehmensmitgliedschaften.
Ihre Ansprechpartnerinnen der Unternehmensmitgliedschaften nach Regionen:
- Landkreis Alb-Donau
- Landkreis Heidenheim
- Landkreis Bodensee
- Landkreis Biberach
- Landkreis Ostalb
- Landkreis Ravensburg
- Stadtkreis Ulm
Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
Für EU-Ausländer: Dienstleistungsfreiheit
Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten mit Betriebssitz im EU-Ausland, die erstmalig eine Dienstleistung in Deutschland ausführen möchten, besteht die Möglichkeit einer Bestätigung zur Grenzüberschreitenden Tätigkeit. Zuständig für die Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk sie erstmalig im Inland eine Dienstleistung erbringen.
Weitere Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt für vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen nach § 8 EU EWR HwV
Möchten Sie eine Dienstleistung in Deutschland ausführen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen
Bei Fragen zum Thema vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen stehen Ihnen, je nach Landkreis, die Ansprechpartnerinnen der Unternehmensmitgliedschaften zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie dieser Seite.
Finden Sie den passenden Handwerksbetrieb in Ihrer Region!
Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool können Kundinnen und Kunden gezielt nach Handwerksbetrieben in unserem Kammerbezirk suchen – übersichtlich sortiert nach Gewerk, Adresse, Postleitzahl oder individuellem Suchbegriff.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine persönlichen Empfehlungen aussprechen können.
Nutzen Sie unsere Handwerkersuche und das Handwerkerradar, um gezielt nach Handwerksbetrieben in Ihrer Nähe zu suchen, die zu Ihrem Vorhaben passen.
Weiterführende Themen
Gebühren & Beiträge
Einen Teil der Leistungen erbringt die Handwerkskammer gegen Entgelt. Dies betrifft auch die Eintragung in die Handwerksrolle.
Weitere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie hier:
Mitgliedsbeitrag
Nähere Informationen zum Mitgliedsbeitrag sowie möglichen Ermäßigungen, z.B. für Existenzgründer, finden Sie hier:
Meisterschild
Der Meisterbrief steht für Qualität, Vertrauen und Kompetenz und verschafft Ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil. Wir unterstützen Sie mit unserem hochwertigen Meisterschild und dem digitalen Meisterlogo für Ihre Webseite. Neu: Jetzt auch als Logo für Ihre E-Mail-Signatur erhältlich!
Zeigen Sie, was Ihren Betrieb ausmacht – meisterliche Qualität, die überzeugt!
Um Ihr Meisterschild zu erhalten, füllen Sie gerne das Formular aus:

Auskünfte aus der Handwerksrolle
Falls Sie wissen möchten, ob ein Betrieb ordnungsgemäß bei der Handwerkskammer Ulm eingetragen ist und somit rechtmäßig sein Handwerk ausübt, steht Ihnen Frau Sabina Serifovic gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Möchten Sie Adressen von Mitgliedsbetrieben kaufen? Reichen Sie uns gerne das folgende Formular hierfür ein:
Unternehmensmitgliedschaften
Gerüstbauertätigkeiten nach dem Übergangsgesetz – Änderungen ab 1. Juli 2024 für Betriebe
Nach dem Übergangsgesetz vom 25. März 1998 sind darin aufgeführte Handwerksbetriebe berechtigt, auch die Tätigkeit „Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten“ auszuführen. Die Leistungen durften auch für Dritte erbracht werden. Diese Regelung …
Downloads
Übersicht Handwerksberufe (Anlage A, B1, B2)
Antrag auf Eintragung
Merkblatt Eintragung in die Handwerksrolle
Merkblatt Eintragung in die Handwerksrolle juristische Personen
Betriebsleitererklärung
Merkblatt Betriebsleitererklärung
Anzeige Schwarzarbeit
Merkblatt Tankstellenverordnung
Merkblatt Hausmeistertätigkeiten
Merkblatt Hausschlachtungen
Merkblatt Mobiler Lackservice
Anzeige-grenzueberschretende-Taetigkeit
Merkblatt für Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen nach § 8 EU EWR HwV
