Abschluss- und Gesellenprüfungen

Bereits am Anfang Ihrer Ausbildung können Sie sich bei uns über alle Themen rund um Ihre Abschluss- und Gesellenprüfungen informieren. Sie können in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen Sie zugelassen werden oder wie Ihre „gestreckte“ Prüfung bewertet wird. Gut vorbereitet ist nämlich derjenige, der im Vorfeld weiß, was von ihm/ihr erwartet wird.

Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Thema Prüfungen

So werden Sie zu den Prüfungen der Handwerkskammer Ulm zugelassen:

1.) Sie verfügen über ein eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis in unserer Lehrlingsrolle.

2.) Sie absolvieren die vorgeschriebene Ausbildungszeit spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin.

3.) Sie haben an der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 Prüfung teilgenommen.

4.) Sie haben die vorgegebenen überbetrieblichen Ausbildungskurse (ÜBAs) erfolgreich absolviert.

5.) Sie können ein vollständig geführtes Berichtsheftes vorlegen.

Sie können zu einer Gesellenprüfung/Abschlussprüfung vorzeitig zugelassen werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Anmeldefristen einhalten.

Eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung ist möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Durchschnittsnote ist 2,4 oder besser in den relevanten Fächern (aktuelles Berufsschulzeugnis).
  • Sie haben überdurchschnittliche Leistungen in Ihrer Ausbildungszeit erreicht.
  • Sie beherrschen den Lehrstoff der Abschlussklasse.
  • Sie haben alle überbetriebliche Lehrgänge innerhalb einer verkürzten Lehrzeit absolviert.
  • Sie halten die Anmeldefristen ein.


Folgende Fristen sollten Sie einhalten, wenn Sie sich zu einer vorzeitigen Zulassung anmelden möchten:

  • Die Anmeldefrist für die Sommerprüfungen ist der 1. März.
  • Die Anmeldefrist für die Winterprüfungen ist der 1. September.


Sie können die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung dann bis zu sechs Monate vor dem Ausbildungsende ablegen.

Im Kundenportal können Sie einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung stellen. Hier geht es zum Kundenportal:
Kundenportal.

Alternativ können Sie hier den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung herunterladen und ausfüllen:
Formular: Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung

Das Prüfungsverfahren der Gesellenprüfung/Abschlussprüfung ist in der Ausbildungsordnung beschrieben. Dieses wird in der Regel in einen praktischen Prüfungsteil (Fertigkeitsprüfung) und in einen schriftlichen Prüfungsteil (Kenntnisprüfung) gegliedert.

Die aktuellen Ausbildungsordnungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Berufsbildung. Wählen Sie einfach Ihren Wunschberuf aus und erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Ausbildung.

Auf der Seite des des Bundesinstituts für Berufsbildung können Sie die aktuellen Ausbildungsverordnungen des jeweiligen Ausbildungsberufes abrufen. Hier können Sie den Seite aufrufen:
Link: Aktuelle Ausbildungsverordnungen.

In vielen Ausbildungsberufen gibt es eine gestreckte Gesellenprüfung. Bei dieser gestreckten Prüfung gibt es am Ende des 2. Lehrjahres eine Teil 1 Prüfung. Diese ist im Gegensatz zur Zwischenprüfung notenrelevant. Sie wird meist mit dreißig bis vierzig Prozent zur Endnote gewichtet und stellt damit einen wichtigen Teil der Gesellenprüfung dar.

Falls Sie eine Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht bestehen, können sie diese zweimal wiederholen.

Die Wiederholung können Sie anhand des entsprechenden Formulars beantragen.

Hier können Sie das Dokument Antrag auf Wiederholung einer Gesellenprüfung/Abschlussprüfung herunterladen und ausfüllen:
Formular: Antrag auf Wiederholung einer Gesellenprüfung/Abschlussprüfung

Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung:

Für alle Fragen rund um die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Landkreis oder Ausbildungsberuf.

Bitte beachten Sie, dass die Organisation der Gesellenprüfung bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen liegt. Bei Fragen zur Anmeldung, Einladung, Terminen, Zeugnis und Lossprechungsfeier müssen Sie sich daher an die für Sie zuständige Organisation wenden. Die Kontaktdaten können Sie den Anmeldeunterlagen entnehmen, die Ihnen automatisch rechtzeitig vor der Prüfung zugehen. Bei allen anderen Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Handwerkskammer Ulm:



Ihre Ansprechpartnerin für die Kreise:

  • Kreis Heidenheim
  • Ostalbkreis
  • Stadt Ulm

Ihr Ansprechpartner für die Kreise:

  • Alb-Donau-Kreis
  • Kreis Biberach
  • Bodenseekreis
  • Kreis Ravensburg

Ihre Ansprechpartnerin für die Ausbildungsberufe:

  • Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin
  • Büchsenmacher/Büchsenmacherin
  • Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement (Zuständig für die Kreise Ulm, Alb-Donau-Kreis und Biberach)
  • Mechatroniker/Mechatronikerin
  • Werksteinhersteller/Werksteinherstellerin

Sollte Ihr Ausbildungsberuf nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich an den/die Ansprechpartner/in auf dieser Seite nach Kreise.

Downloads

Hier finden Sie gebündelt alle Formulare dieser Seite.


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