Abschluss- und Gesellenprüfungen

Bereits am Anfang Ihrer Ausbildung können Sie sich bei uns über alle Themen rund um Ihre Prüfungen informieren. Sie können in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen Sie zugelassen werden oder wie Ihre „gestreckte“ Prüfung bewertet wird. Gut vorbereitet ist nämlich derjenige, der im Vorfeld weiß, was von ihm/ihr erwartet wird.

Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Thema Prüfungen

So werden Sie zu den Prüfungen der Handwerkskammer Ulm zugelassen:

1.) Sie verfügen über ein eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis in unserer Lehrlingsrolle.

2.) Sie absolvieren die vorgeschriebene Ausbildungszeit spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin.

3.) Sie haben an der Zwischenprüfung teilgenommen.

4.) Sie haben die vorgegebenen überbetrieblichen Ausbildungskurse (ÜBAs) erfolgreich absolviert.

5.) Sie können ein vollständig geführtes Berichtsheftes vorlegen.

Sie können zu einer Prüfung vorzeitig zugelassen werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Anmeldefristen einhalten.

Eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Durchschnittsnote ist 2,4 oder besser in den relevanten Fächern (aktuelles Berufsschulzeugnis).
  • Sie haben überdurchschnittliche Leistungen in Ihrer Ausbildungszeit erreicht.
  • Sie beherrschen den Lehrstoff der Abschlussklasse.
  • Sie haben alle überbetriebliche Lehrgänge innerhalb einer verkürzten Lehrzeit absolviert.
  • Sie halten die Anmeldefristen ein.


Folgende Fristen sollten Sie einhalten, wenn Sie sich zu einer vorzeitigen Zulassung anmelden möchten:

  • Die Anmeldefrist für die Sommerprüfungen ist der 1. März.
  • Die Anmeldefrist für die Winterprüfungen ist der 1. September.


Sie können die Prüfung dann bis zu sechs Monate vor dem Ausbildungsende ablegen.

Jetzt im Kundenportal einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung

Das Prüfungsverfahren ist in der Ausbildungsordnung beschrieben. Dieses wird in der Regel in einen praktischen Prüfungsteil (Fertigkeitsprüfung) und in einen schriftlichen Prüfungsteil (Kenntnisprüfung) gegliedert.

Die aktuellen Ausbildungsordnungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Berufsbildung. Wählen Sie einfach Ihren Wunschberuf aus und erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Ausbildung.

Aktuelle Ausbildungsordnungen

Falls Sie eine Ausbildung in einem neugeordneten Beruf angefangen haben, ist die gestreckte Prüfung für Sie relevant. Bei der gestreckten Prüfung wird die Zwischenprüfung benotet. Sie stellt dann den ersten Teil der Gesellenabschlussprüfung dar. Sie wird meistens mit dreißig bis vierzig Prozent der Endnote gewichtet.

Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen, können sie diese zweimal wiederholen.

Die Wiederholung können Sie anhand des entsprechenden Formulars beantragen.

Antrag auf Wiederholung einer Prüfung

Ihre Ansprechpartner für Prüfungsfragen nach Landkreis:

Für Prüfungsfragen können Sie sich gerne an Frau Verena Straub sowie an Herrn Philipp Bauer wenden. Beide sind Ihre Ansprechpartner in der Lehrlingsrolle entsprechend Ihrem Landkreis.

Ihre Fragen rund um das Thema „Prüfungen“ werden nach geographischer Zuständigkeit bearbeitet.



Ihre Ansprechpartnerin für die Kreise:

  • Kreis Heidenheim
  • Ostalbkreis
  • Stadt Ulm



Telefon 0731 1425-6223
v.straub@hwk-ulm.de

Ihr Ansprechpartner für die Kreise:

  • Alb-Donau-Kreis
  • Kreis Biberach
  • Bodenseekreis
  • Kreis Ravensburg



Telefon 0731 1425-6226
p.bauer@hwk-ulm.de

Downloads

Hier finden Sie gebündelt alle Formulare dieser Seite.


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