Meisterprüfung

Der Meistertitel – Die Krone des Handwerks

Als Meisterbetrieb bieten Sie Ihren Kunden erstklassige Qualität, die nötige Kundenorientierung, Servicementalität und ein funktionierendes und überzeugendes Unternehmen. Denn der Meisterbrief ist ein Siegel für fachliches und betriebswirtschaftliches Knowhow.

Anmeldung, Zulassung, Prüfungsorganisation, Anträge, Gebühren. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Meisterprüfung.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zu Ergebnissen ab.

Bei Fragen zu Ihrem Kurs kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Bildungsträger, bei dem Sie angemeldet sind.

Sie können den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung nun auch direkt online unter folgendem Link stellen: Zulassungsantrag Meisterprüfung

    Meisterclub

    Besuchen Sie auch unseren Meisterclub.

    Im Meisterclub bieten wir Handwerkern einen Ort, um sich zu treffen, Ideen auszutauschen und eine gute Zeit zu haben. Bei uns können Sie in gemütlicher Atmosphäre nette Gespräche führen, während Sie köstliches Essen und erfrischende Getränke genießen. Treten Sie unserer lebendigen Gemeinschaft bei und erleben Sie den Meisterclub – wo Handwerker zusammenkommen, sich austauschen und gemeinsam genießen!

    Ansprechpartner für Fragen

    Fachbereichsleitung

    Peter Hubel (Sprechzeiten 9:00 – 15.30 Uhr)
    Telefon: 0731 1425-6210

    Assistenz der Fachbereichsleitung, Organisation Meisterprüfungen Teile I und II

    Irene Schweiß (Sprechzeiten 9:00 – 15.30 Uhr)
    Telefon: 0731 1425-6211

    Organisation Meisterprüfungen Teile I und II

    Alexandra Schaumburg (Sprechzeiten 9:00 – 13.30 Uhr)
    Telefon 0731 1425-6212

    Organisation Meisterprüfungen Teile I und II

    Anja Bührle (Sprechzeiten 9:00 – 11.30 Uhr)
    Telefon 0731 1425-6218

    Organisation Meisterprüfungen Teile III und Teil IV / AEVO

    Nadja Ackermann (Sprechzeiten 9:00 – 13.30 Uhr)
    Telefon 0731 1425-6214

    E-Mail: meisterpruefung@hwk-ulm.de

    Verordnungen

    nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den Verordnungen über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil I und im theoretischen Teil II der Meisterprüfung in den einzelnen Handwerken.

    Bäcker

    Brauer und Mälzer

    Büchsenmacher

    Elektrotechniker

    Feinwerkmechaniker

    Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

    Friseur

    Gold- und Silberschmiede

    Installateur und Heizungsbauer

    Klempner

    Kosmetiker

    Kraftfahrzeugtechniker

    Maler und Lackierer

    Maurer und Betonbauer

    Metallbauer

    Parkettleger

    Rollladen- und Sonnenschutztechniker

    Schornsteinfeger

    Tischler

    Werkstein- und Terrazzohersteller

    Zimmerer

    Meisterprämie

    Das Wichtigste im Überblick

    • Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und die Kriterien Wohnort oder Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg erfüllt.
    • Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt

    Ihre Meisterprämie beantragen Sie bitte bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben.

    Wer bekommt die Meisterprämie?

    Die folgende Matrix – Meisterprämie und die FAQs – Meisterprämie im Handwerk geben die notwenigen Antwort.

    Wie beantrage ich die Meisterprämie?

    • Zunächst laden Sie den Antrag herunter, lesen diesen durch und füllen den Antrag vollständig aus.
    • Im Anschluss drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und scannen den Antrag wieder ein. Bitte wählen Sie dabei folgenden Dateinamen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum
    • Dann schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Anhängen als eine PDF-Datei per E-Mail an meisterpraemie@hwk-ulm.de .

    Bitte achten Sie darauf, die Schritte genau so einzuhalten. Dies erleichtert uns die Prüfung Ihres Antrags ungemein. Vielen Dank dafür.

    Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?

     Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regle 4-6 Wochen.

    Erforderliche Dokumente

    • Ausgefüllter Antrag auf Gewährung der Meisterprämie *
    • Kopie des Prüfungszeugnisses *
    • Ausweisdokument/Meldebescheinigung oder Arbeitsbescheinigung (zulässige Dokumente siehe unten) *

    *Bitte fügen Sie alle Dokumente zu einer PDF mit oben genanntem Dateinamen zusammen.

    Folgende Ausweisdokumente sind zulässig

    • PDF der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder
    • Nachweis der Meldebehörde über den Hauptwohnsitz in BW zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses oder
    • Nachweis des Arbeitgebers, dass der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in BW lag.

    Hinweis

    Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung des Meisterbonus (Bayern) bzw. der Meisterprämie (Baden-Württemberg).

    Um den bayerischen Meisterbonus zu erhalten, muss von einer bayerischen Handwerkskammer ein Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung ausgestellt worden sein (Ausnahme: Prüfung kann in Bayern nicht abgenommen werden, weil kein Prüfungsausschuss besteht). Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern sein.

    Voraussetzung für die baden-württembergische Meisterprämie ist eine nach dem 01.01.2020 bestandene Meisterprüfung. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.

    Bitte beachten Sie: Meisterabsolventen, die in Bayern wohnen bzw. arbeiten und in Baden-Württemberg die Meisterprüfung erfolgreich ablegen, erhalten nach den derzeitigen Bestimmungen weder den Meisterbonus noch die Meisterprämie.

    Meisterprämie: Grünes Licht auch in Baden-Württemberg

    Als Meister studieren

    Seit dem Wintersemester 2010/2011 haben Sie mit dem Meistertitel die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg zu erhalten – unter der Voraussetzung, dass ein Studienberatungsgespräch absolviert wurde.

    Eine Übersicht über Studienmöglichkeiten in Baden-Württemberg finden Sie in der Broschüre ,, Studieren in Baden-Würtemberg” und ,,Studieren ohne Abitur” im Downloadbereich.
    Integrative Studiengänge
    Das Handwerk bietet auch integrative und verzahnte Studiengänge an. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, Ausbildung, Weiterbildung und Studium für diejenigen unter einen Hut zu bringen, die bereits die Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Die Hochschule Biberach bietet bspw. das Thema Holzbau Projektmanagement an.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten unserer Partner der Hochschule Biberach/Kompetenzzentrum Biberache/Bauingenieur Plus


    Meisterprämie: Grünes Licht auch in Baden-Württemberg

    vielen Dank für Ihr Interesse an der Meisterprämie und Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Meisterprüfung. Ab dem 01.05.2020 ist es soweit die Meisterprämie kann beantragt werden. Bestanden Meisterprüfung sowie Wohnort oder Arbeitgeber …

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    Ehrenamt – Prüfer

    So können Sie Ihr Handwerk für die Zukunft stärken Grundlegende Informationen zur Tätigkeit in Prüfungsausschüssen Die Handwerkskammern erfüllen mit der Abnahme von Prüfungen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Sie ebnen weiterbildungswilligen Handwerkern den Weg …

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    Das Handwerk von Morgen mitgestalten

    Wir wünschen allen Prüfungsteilnehmern in den Bereichen Meister- und Fortbildungsprüfungen viel Erfolg für ihre bevorstehenden Prüfungen. Ziehen Sie den Absolventen des letzten Jahrgangs gleich und gestalten Sie das Handwerk von …

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