Meisterprüfung
Der Meistertitel – Die Krone des Handwerks
Anmeldung, Zulassung, Prüfungsorganisation, Anträge, Gebühren. Gerne begleiten wir Sie im Vorfeld auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Meisterprüfung.
Die duale Ausbildung und der Meister gelten im Ausland längst als Vorbild für die Berufsausbildung. Als Meisterbetrieb bieten Sie Ihren Kunden erstklassige Qualität, die nötige Kundenorientierung, Servicementalität und ein funktionierendes und überzeugendes Unternehmen.
Denn der Meisterbrief ist ein Sigel für fachliches und betriebswirtschaftliches Knowhow.
Bei Fragen
zur Zulassung zur Meisterprüfung, Freigaben, Befreiungen, BAföG und zur Prüfungsorganisation in den Bereichen Bau- u. Ausbaugewerbe A-M, Nahrungsmittelhandwerk kontaktieren Sie bitte:
Telefon 0731 1425-6211
Fax 0731 1425-9211
i.stoerkle@hwk-ulm.de
zu den Bereichen Prüfungsbescheide, Zeugnisse, Zweitschriften und Meisterprämie betreut Sie (Sprechzeiten 08:00 Uhr – 11.30 Uhr):

Telefon 0731 1425-6213
Fax 0731 1425-9213
s.serifovic@hwk-ulm.de
Für Fragen zu Beglaubigungen, Bescheinigungen sowie Prüfungsbescheide und Zeugnisse steht Ihnen gerne zur Seite:
Telefon 0731 1425-6215
Fax 0731 1425-9215
s.raizner@hwk-ulm.de
Für die Bereiche Bau- und Ausbaugewerbe N-Z, Elektro- und Metallgewerbe, Holzhandwerk, Gesundheits- und Körperpflegehandwerk ist Ihre Ansprechpartnerin:
Telefon 0731 1425-6212
Fax 0731 1425-9212
e.leutheuser@hwk-ulm.de
Ihre Anliegen in den Bereichen der Teile III und Teil IV der Meisterprüfung betreut (Sprechzeiten 08:00 Uhr – 11.30 Uhr):
Telefon 0731 1425-6214
Fax 0731 1425-9214
c.stiller@hwk-ulm.de
Meister = Bachelor Professional?
Seit Anfang 2020 gibt es die Fortbildungsbezeichnung Bachelor Professional. Die Bezeichnung ergänzt den Meistertitel. Bachelor Professional – diese Abschlussbezeichnung hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2020 eingeführt. Im Handwerk können …
Meisterprämie: Grünes Licht auch in Baden-Württemberg
vielen Dank für Ihr Interesse an der Meisterprämie und Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Meisterprüfung. Ab dem 01.05.2020 ist es soweit die Meisterprämie kann beantragt werden. Bestanden Meisterprüfung sowie Wohnort oder Arbeitgeber …
Ehrenamt – Prüfer
So können Sie Ihr Handwerk für die Zukunft stärken Grundlegende Informationen zur Tätigkeit in Prüfungsausschüssen Die Handwerkskammern erfüllen mit der Abnahme von Prüfungen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Sie ebnen weiterbildungswilligen Handwerkern den Weg …
Informationen zur Meisterprüfung
Der Meistertitel – Die Krone des Handwerks
Eine bestandene Meisterprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb Ihres Meistertitels. Als Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Prüfungsausschüsse organisieren wir Meisterprüfungen. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen vor, während und nach Ihrer Prüfung zur Verfügung – gerne auch in einem persönlichen Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns.
Wo und in welchen Gewerken Sie in Deutschland eine Meisterprüfung ablegen können, können Sie in der Datenbank Meisterprüfungsausschüsse des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) recherchieren.
Auf der Seite Meisterschulen.de finden Sie die passenden Bildungsträger.
Zulassungsvoraussetzungen
Bei der Zulassung zur Meisterprüfung wird zwischen einem zulassungspflichtigen und einem zulassungsfreien Handwerk unterschieden. Beim zulassungspflichtigen Handwerk ist für das selbständige Betreiben eines Handwerks die abgelegte Meisterprüfung Voraussetzung. Beim zulassungsfreien Handwerk ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Zulassung können Sie dem Merkblatt-Wichtige Hinweise zur Meisterprüfung entnehmen. Den Antrag auf Zulassung sowie das Merkblatt Meisterprüfungsgebühr ist für Sie hinterlegt. Hier finden Sie den Antrag auf Zulassung AEVO (Teil IV) .
Meisterprüfungen im Kammergebiet
Bei der Handwerkskammer Ulm können Sie derzeit in folgenden zulassungspflichtigen Handwerken die Meisterprüfung ablegen:
Bäckermeister, Betonstein- und Terrazzoherstellermeister, Büchsenmachermeister, Elektrotechnikermeister, Feinwerkmechanikermeister, Friseurmeister, Gerüstbauermeister, Installateur und Heizungsbauermeister, Klempnermeister, Kraftfahrzeugtechnikermeister, Maler und Lackierermeister, Maurer und Betonbauermeister, Metallbauermeister, Parkettlegermeister, Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister, Schornsteinfegermeister , Tischlermeister, Zimmerermeister
Im Bereich der zulassungsfreien Handwerke ist für Sie eine Meisterprüfung möglich in den Bereichen:
Brauer und Mälzermeister, Gold- und Silberschmiedemeister, Kosmetikermeister
Alle aufgeführten Gewerke sind mit der jeweiligen Meisterprüfungsverordnungen verlinkt. Zudem finden Sie hier die Meisterprüfungsverfahrensordnung MPVerfVO und die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung Teil III und IV AMVO.
Meisterprämie Hier finden Sie mehr Informationen zur Meisterprämie.
Entscheiden Sie sich für die Meisterprüfung und für eine positive und erfolgreiche Zukunft in Ihrem Handwerk, denn „Meister wissen wie’s geht“!