Meisterprüfung

Der Meistertitel – Die Krone des Handwerks

Als Meisterbetrieb bieten Sie Ihren Kunden erstklassige Qualität, die nötige Kundenorientierung, Servicementalität und ein funktionierendes und überzeugendes Unternehmen. Denn der Meisterbrief ist ein Siegel für fachliches und betriebswirtschaftliches Knowhow.

Anmeldung, Zulassung, Prüfungsorganisation, Anträge, Gebühren. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Meisterprüfung. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung finden Sie im Download-Bereich.

Bei Fragen zu Ihrem Kurs kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Bildungsträger, bei dem Sie angemeldet sind.

Meisterclub

Besuchen Sie auch unseren Meisterclub.

Im Meisterclub bieten wir Handwerkern einen Ort, um sich zu treffen, Ideen auszutauschen und eine gute Zeit zu haben. Bei uns können Sie in gemütlicher Atmosphäre nette Gespräche führen, während Sie köstliches Essen und erfrischende Getränke genießen. Treten Sie unserer lebendigen Gemeinschaft bei und erleben Sie den Meisterclub – wo Handwerker zusammenkommen, sich austauschen und gemeinsam genießen!

Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Meisterprüfung:

Für Fragen zur Meisterprüfung können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Fachbereichsleitung

  • Fachbereichsleiter der Fachbereiche Meisterprüfung, Fortbildungsprüfung
  • Meisterclub
  • Meisterfeier
  • Meisterprüfungsausschüsse




N.N.
Telefon: 0731 1425-6210

Sprechzeiten 9:00 – 15.30 Uhr

Assistenz der Fachbereichsleitung der Fachbereiche Meisterprüfung, Fortbildungsprüfung

  • Sekretariat Fachbereich Meister- und Fortbildungsprüfungen
  • Organisation der Meisterprüfungen Teile I und II des Handwerks:
    – Büchsenmachermeister/Büchsenmachermeisterin
    – Feinwerkmechanikermeister/Feinwerkmechanikermeisterin
    – Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterin
    – Friseurmeister/Friseurmeisterin
    – Kosmetikermeister/Kosmetikermeisterin
    – Maurer- und Betonbauermeister/Maurer- und Betonbauermeisterin
    – Parkettlegermeister/Parkettlegermeisterin
    – Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeisterin


Irene Schweiß
Telefon: 0731 1425-6211

Sprechzeiten 9:00 – 15.30 Uhr

Sachbearbeiterin

  • Organisation der Meisterprüfungen Teile I und II des Handwerks:
    – Brauer- und Mälzermeister/Brauer- und Mälzermeisterin
    – Elektrotechnikermeister/Elektrotechnikermeisterin
    – Kraftfahrzeugtechnikermeister/Kraftfahrzeugtechnikermeisterin
    – Maler- und Lackierermeister/Maler- und Lackierermeisterin
    – Tischlermeister/Tischlermeisterin
    – Werkstein- und Terrazzoherstellermeister/Werkstein- und Terrazzoherstellermeisterin
  • Bestätigung der Formblätter M und Z für den BAföG Antrag
  • Erstellung von Zweitschriften (Meisterszeugnis/Meisterurkunde/Fortbildungszeugnis/Fortbildungsurkunde)


Alexandra Schaumburg
Telefon 0731 1425-6212

Sprechzeiten 9:00 – 13.30 Uhr

Sachbearbeiterin

  • Organisation der Meisterprüfungen Teile I und II des Handwerks:
    – Bäckermeister/Bäckermeisterin
    – Installateur- und Heizungsbauermeister/Installateur- und Heizungsbauermeisterin
    – Klempnermeister/Klempnermeisterin
    – Metallbauermeister/Metallbauermeisterin
    – Schornsteinfegermeister/Schornsteinfegermeisterin
    – Zimmerermeister/Zimmerermeisterin
  • Bestätigung der Formblätter M und Z für den BAföG Antrag
  • Erstellung von Zweitschriften (Meisterszeugnis/Meisterurkunde/Fortbildungszeugnis/Fortbildungsurkunde)


Anja Bührle
Telefon 0731 1425-6218

Sprechzeiten 9:00 – 11.30 Uhr

Sachbearbeiterin

  • Organisation der Meisterprüfungsteile III und IV für alle Gewerke
  • Organisation der Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung und der AEVO Prüfung

Nadja Ackermann
Telefon 0731 1425-6214

Sprechzeiten 9:00 – 13.30 Uhr

Verordnungen

nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den Verordnungen über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil I und im theoretischen Teil II der Meisterprüfung in den einzelnen Handwerken.

Meisterprämie

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und die Kriterien Wohnort oder Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg erfüllt.
  • Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt

Ihre Meisterprämie beantragen Sie bitte bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben.

Wer bekommt die Meisterprämie?

Die folgende Matrix – Meisterprämie und die FAQs – Meisterprämie im Handwerk geben die notwenigen Antwort.

Wie beantrage ich die Meisterprämie?

  • Zunächst laden Sie den Antrag herunter, lesen diesen durch und füllen den Antrag vollständig aus.
  • Im Anschluss drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und scannen den Antrag wieder ein. Bitte wählen Sie dabei folgenden Dateinamen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum
  • Dann schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Anhängen als eine PDF-Datei per E-Mail an meisterpraemie@hwk-ulm.de .

Bitte achten Sie darauf, die Schritte genau so einzuhalten. Dies erleichtert uns die Prüfung Ihres Antrags ungemein. Vielen Dank dafür.

Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?

 Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regle 4-6 Wochen.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefüllter Antrag auf Gewährung der Meisterprämie *
  • Kopie des Prüfungszeugnisses *
  • Ausweisdokument/Meldebescheinigung oder Arbeitsbescheinigung (zulässige Dokumente siehe unten) *

*Bitte fügen Sie alle Dokumente zu einer PDF mit oben genanntem Dateinamen zusammen.

Folgende Ausweisdokumente sind zulässig

  • PDF der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder
  • Nachweis der Meldebehörde über den Hauptwohnsitz in BW zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses oder
  • Nachweis des Arbeitgebers, dass der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in BW lag.

Hinweis

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung des Meisterbonus (Bayern) bzw. der Meisterprämie (Baden-Württemberg).

Um den bayerischen Meisterbonus zu erhalten, muss von einer bayerischen Handwerkskammer ein Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung ausgestellt worden sein (Ausnahme: Prüfung kann in Bayern nicht abgenommen werden, weil kein Prüfungsausschuss besteht). Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern sein.

Voraussetzung für die baden-württembergische Meisterprämie ist eine nach dem 01.01.2020 bestandene Meisterprüfung. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.

Bitte beachten Sie: Meisterabsolventen, die in Bayern wohnen bzw. arbeiten und in Baden-Württemberg die Meisterprüfung erfolgreich ablegen, erhalten nach den derzeitigen Bestimmungen weder den Meisterbonus noch die Meisterprämie.

Meisterprämie: Grünes Licht auch in Baden-Württemberg

Als Meister studieren

Seit dem Wintersemester 2010/2011 haben Sie mit dem Meistertitel die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg zu erhalten – unter der Voraussetzung, dass ein Studienberatungsgespräch absolviert wurde.

Eine Übersicht über Studienmöglichkeiten in Baden-Württemberg finden Sie in der Broschüre ,, Studieren in Baden-Würtemberg“ und ,,Studieren ohne Abitur“ im Downloadbereich.
Integrative Studiengänge
Das Handwerk bietet auch integrative und verzahnte Studiengänge an. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, Ausbildung, Weiterbildung und Studium für diejenigen unter einen Hut zu bringen, die bereits die Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Die Hochschule Biberach bietet bspw. das Thema Holzbau Projektmanagement an.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten unserer Partner der Hochschule Biberach/Kompetenzzentrum Biberache/Bauingenieur Plus


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