Meisterprämie: Grünes Licht auch in Baden-Württemberg

vielen Dank für Ihr Interesse an der Meisterprämie und Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Meisterprüfung.

Ab dem 01.05.2020 ist es soweit die Meisterprämie kann beantragt werden. Bestanden Meisterprüfung sowie Wohnort oder Arbeitgeber in Baden-Württemberg sind die Voraussetzungen.

Sobald wir alle relevanten Information sowie den Antrag auf Meisterprämie beisammen haben könnt ihr die Meisterprämie beantragen. Start soll der 1.Mai 2020 sein.

Die Landesregierung führt ab dem Jahr 2020 eine Meisterprämie für Meisterinnen und Meister im Handwerk ein. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

1.500 Euro für Meisterinnen und Meister

Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro soll jeder Absolvent erhalten, der eine Meisterprüfung erfolgreich abschließt und in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.

Was lange währt, wird endlich auch in Baden-Württemberg wahr: Die baden-württembergische Landesregierung hat sich endlich dazu entschlossen, eine Prämie für erfolgreiche Absolventen von Meisterprüfungen im Handwerk einzuführen.

Relevante Kriterien sind die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in Baden-Württemberg. Zudem muss der Absolvent in Baden-Württemberg wohnen oder angestellt sein. Sobald die notwendigen Richtlinien durch das Land Baden-Württemberg festgelegt sind, werden wir Sie darüber informieren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 Baden-Württemberg führt Meisterprämie sowie Gründungs- und Übernahmeprämie ein (Wirtschaftsministerium, 21. November 2019)

Landesregierung einigt sich auf Meisterprämie (Stuttgarter Zeitung, 15. November 2019)

Ein wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit (BWHT, 18. November 2019)



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