Berufsanerkennung

Sie verfügen über einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und wohnen im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ulm (Alb-Donau-Kreis, Stadt Ulm, Ostalbkreis, Landkreis Heidenheim, Landkreis Biberach, Landkreis Ravensburg, Bodenseekreis) oder haben hier einen Arbeitgeber?

Wir beraten Sie gerne über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses mit der entsprechenden deutschen Referenzqualifikation. Liegt eine Gleichstellung vor, erhalten Sie von uns einen rechtskräftigen Bescheid über eine volle oder eine teilweise Gleichwertigkeit.

Ihre Fragen rund um das Thema Anerkennung, Qualifikationsanalyse sowie Anpassungsqualifizierung werden nach Abschlussniveau beantwortet.

Ihre AnsprechpartnerInnen

Berufsanerkennung:

Anpassungsqualifizierung:

Sekretariat BQFG und Anpassungsqualifizierung:



Telefon 0731 1425-6229
a.music@hwk-ulm.de



Telefon 0731 1425-6231
s.auber@hwk-ulm.de



Telefon 0731 1425-6217
r.rohrer@hwk-ulm.de

Fragen und Antworten (FAQ)

Das Anerkennungsverfahren ist gesetzlich geregelt und findet seinen Rahmen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Grundsätzlich wird festgestellt, ob Ihre ausländische Berufsausbildung Ihnen ermöglichen kann, Ihren Beruf nach den inländischen Anforderungen auszuüben.

Im Anerkennungsverfahren werden daher die Inhalte und die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung überprüft. Ihre relevante Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

Im Vorfeld der Einstiegsberatung benötigen wir von Ihnen die Kopien folgender Unterlagen:

1. Ausweis oder Reisepass.

2. Meldebescheinigung.

3. Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache (entsprechendes Formular ausfüllen).

4. Das Formular Anmeldung zur Einstiegsberatung (entsprechendes Formular ausfüllen).

5. Ausländische Ausbildungsabschlusszeugnisse im Original sowie in beglaubigter Übersetzung ins Deutsche.

6. Berufsrelevante Arbeitszeugnisse oder Berufsbefähigungsnachweise im Original sowie in beglaubigter Übersetzung ins Deutsche.

Beachten Sie bitte, dass wir zu einer ersten Prüfung Ihrer Unterlagen nur die Kopien benötigen. Diese können Sie uns gerne per Post oder per E-Mail zukommen lassen.

Schicken Sie uns daher keine Originale. Ihre Originaldokumente können Sie im Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs mitbringen.

Nachdem Sie uns Ihre Zeugniskopien sowie die ausgefüllten Formulare zugeschickt haben, prüfen wir Ihre Anerkennungschancen. Sie werden anschließend zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen, indem die Einzelheiten Ihres Antrags besprochen werden.

Nach Antragstellung kann das Verfahren in der Regel bis zu drei Monate dauern.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 und 600 Euro.

Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, vollständige Ausbildungsnachweise vorzulegen, kann eine Qualifikationsanalyse in Frage kommen. Diese bringt weitere Kosten mit sich.

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.

Falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen sollten, haben Sie die Möglichkeit, auf Förderfonds zurückzugreifen. Sie können sich informieren, ob Sie Anspruch auf den Anerkennungszuschuss des Bundes haben.

Eine Qualifikationsanalyse ist ein Instrument zur Feststellung von beruflichen Kompetenzen in der Praxis. Sie wird ausschließlich im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens durchgeführt.

Die Fähigkeit zur Berufsausübung liegt dabei im Vordergrund, da diese für die Anerkennung ausschlaggebend ist.



Eine Qualifikationsanalyse kann für Sie in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Sie machen glaubhaft, dass Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können aber keine ausreichenden Nachweise mehr vorlegen.
  • Ihre Berufsausbildung weist wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation auf, ohne dass Ihre Berufserfahrung diese ausgleichen kann.

Mit einer Qualifikationsanalyse können Sie in der Praxis beweisen, dass Sie Ihren Beruf nach den inländischen Anforderungen ausüben können. Fällt Ihre Qualifikationsanalyse positiv aus, kann Ihrer Anerkennung nichts mehr im Wege stehen.

Am Ende des Verfahrens können Sie mit folgenden Ergebnissen rechnen:

  • Eine volle Gleichwertigkeit, wenn Ihre ausländische Berufsausbildung keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation vorweist. Eine volle Gleichwertigkeit erhalten Sie auch, wenn Sie die wesentlichen Unterschiede durch Berufserfahrung oder eine Qualifikationsanalyse kompensiert haben.
  • Eine teilweise Gleichwertigkeit, wenn wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation vorhanden sind und nicht ausgeglichen werden konnten.
  • Keine Gleichwertigkeit, wenn Ihre ausländische Berufsausbildung sich beträchtlich von der deutschen Referenzqualifikation in Inhalt und Dauer unterscheidet.

In vielen Fällen wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anerkennungsbescheid werden dabei die wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen Qualifikation aufgelistet.

Zu einem späteren Zeitpunkt haben Sie dennoch die Möglichkeit, über einen Folgeantrag die volle Gleichwertigkeit zu erlangen. Voraussetzung dafür ist es, dass Sie die aufgelisteten wesentlichen Unterschiede kompensiert haben.

Sie haben zwei Möglichkeiten die wesentlichen Unterschiede auszugleichen:

Zu Ihrem individuellen Fall beraten wir Sie gerne.

Anfrage zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hier können Sie online eine Anfrage zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschusses bei der Handwerkskammer Ulm stellen.

Offene Sprechstunden:

Sie haben einen ausländischen Abschluss im Handwerk und möchten diesen jetzt in Deutschland anerkennen lassen?

Gerne beraten wir Sie über den Zugang zum Anerkennungsverfahren in unseren öffentlichen Sprechstunden.

Diese finden jeweils von 9 Uhr bis 11:30 Uhr, in der Handwerkskammer Ulm, Olgastraße 72, 89073 Ulm im Raum 0.08, an folgenden Terminen statt:

  • Donnerstag, 16.05.2024
  • Donnerstag, 15.06.2024
  • Donnerstag, 18.07.2024

Zu diesem Termin müssen Sie sich nicht anmelden, schauen Sie einfach vorbei!


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