Gründen im Handwerk
Die Handwerkskammer Ulm steht Existenzgründern bei allen Fragen zur Unternehmensgründung zur Seite, um das Vorhaben gründlich vorzubereiten.
Wir beraten und informieren Sie zu den Themen Investition, Finanzierung, öffentliche Finanzhilfen, Rechnungswesen, Kostenrechnung, Kalkulation, Rentabilität, Marketing, Steuern, Versicherungen und Rechtsformwahl.
Die Beratungen finden nach Terminabsprache in der Handwerkskammer Ulm, bei den Außenstellen in Biberach, Ravensburg und Schwäbisch Gmünd statt.
Das Starter-Center der Handwerkskammer Ulm unterstützt Sie bei der Erledigung aller Gründungsformalitäten in einem Schritt.
Gründung im Handwerk.
Ansprechpartner
Landkreise: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ulm
Telefon 0731 1425-8209
Fax 0731 1425-8531
r.rotzek@hwk-ulm.de
Landkreise: Bodensee, Ravensburg
Telefon 0731 1425-8101
Fax 0731 1425-8511
h.diehm@hwk-ulm.de
Landkreise: Heidenheim, Ostalb

Telefon 0731 1425-6350
Fax 0731 1425-9350
m.schweinstetter@hwk-ulm.de
Steuerliche Neuerungen für Existenzgründer: Was es jetzt zu beachten gilt
Seit diesem Jahr gibt es zwei steuerlich Neuregelungen für Existenzgründer.
Informationen
Die Alternative zum Neugründen eines Handwerksbetriebs ist die Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs.
Über die Chancen einer Betriebsübernahme berät Sie unser Zentrum für Betriebsnachfolge (ZEN).
Öffentliche Förderprogramme
Hier erhalten Sie eine Übersicht der verschiedenen Förderprogramme von Bund und Land.
Bitte beachten Sie, dass es zu Änderungen der Förderprogramme kommen kann.
Aktuelle Konditionen entnehmen Sie den beigefügten Links bzw. erhalten Sie über unsere betriebswirtschaftlichen Berater.
- Finanzierungssprechtage Ulm
- Beratungsförderung (BAFA)
- Förderprogramme im Überblick
- KfW – Existenzgründerdarlehen
- KfW – Förderung von bestehenden Betrieben
- Förderprogramme der L-Bank
- Gründungszuschuss
Förderung der Betriebswirtschaftlichen Beratung
Die Beratungsleistungen werden gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
