Digitalisierung & Innovation

Digital ist jeder Betrieb – denn ohne Internetseite und EDV geht heute nichts mehr. Der Haken: Die Sicherheit und der Datenschutz (DSGVO). Das gilt für Selbstständige, egal ob EinzelunternehmerIn oder Großbetrieb. Die Schadenssumme von Cyber-Angriffen hat sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt. Die Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO sind enorm.

Der Digitalisierungsberater der Handwerkskammer Ulm ist für Sie da, berät und hilft konkret und kostenlos zum Thema:

  • Digitalisierung des Betriebs
  • Datenschutz (Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO)
  • Schutz vor Hacker-Angriffen (Cyber Security) auch im Homeoffice
  • Umstellung auf digitale Arbeitsplätze

Und weil wir möchten, dass das Handwerk immer innovativ ist, beraten wir „unsere Betriebe“ auch in diesen Bereichen:

  • Umsetzung von Innovationen und neuen Geschäftsideen
  • Kooperationen mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Gewerbliche Schutzrechte (Patente)
  • Innovationsförderungen und Preise


Ihr Ansprechpartner



Telefon 0731 1425-6385
ma.jehle@hwk-ulm.de

  Direktkontakt zu Ihrem Digitalisierungsberater Markus Jehle: 0731 1425-6385

Was wir für Sie tun:

  • Digitalisierungsberatung
  • Datenschutz
  • Cyber Security
  • Digitale Arbeitsplätze
  • Kooperationen mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Patentanmeldungen
  • Innovationsförderungen und Preise
  • Neue Geschäftsmodelle

Wie Sie profitieren:

  • Vermeidung von Fehlern und Folgekosten bei Software oder Service
  • Vermeidung von Bußgeldern aufgrund von Datenschutzverstößen
  • Kontakte zu Softwarefirmen, die sich speziell im Handwerk auskennen
  • Individuelle, persönliche und kostenlose Beratung – auch vor Ort
  • Neutralität – wir verkaufen keine Software oder andere Produkte, sondern beraten, was wirklich nötig ist für Ihr individuelles Handwerk
  • Hilfe bei der Umsetzung von Innovationen

@ E-Mail an Ihren Digitalisierungsberater Markus Jehle

Seifriz-Preis für smartes Dachmonitoring

Der Preis

Der Seifriz-Preis ist ein Innovationspreis und wird jährlich verliehen für neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder betriebliche Organisationsformen, die Handwerksunternehmen gemeinsam mit Hochschulen entwickelt haben. Der Preis ist dotiert mit insgesamt 25.000 Euro. Der Betrieb wurde bei der Bewerbung für den Seifriz-Preis durch Herrn Markus Jehle tatkräftig unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Preisträger

Gemeinsam mit einem Wirtschaftsnformatik-Studierenden der Hochschule Karlsruhe entwickelte das Dachdeckerunternehmen Aurnhammer aus Ulm eine smarte Dachmonitoring-Lösung. Schäden an Flachdächern und Holzdachkonstruktionen können durch das Dachmonitoring früh erkannt werden, bevor teure Reparaturen nötig werden. Diese Innovation wurde durch die Jury des Seifriz-Preises mit einem Haupt- sowie einem Sonderpreis gewürdigt. Der Betrieb Aurnhammer setzte sich gegen mehrere Bewerber aus ganz Deutschland durch.


Handwerksbetriebe mit ersten Erfahrungen in der Benutzung von KI gesucht

Sie benutzen KI in Ihrem Handwerksbetrieb? Melden Sie sich gern bei uns.

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Die E-Rechnung wird 2025 Pflicht

Informationen zur Einführung einer E-Rechnung-Pflicht 2025

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Jenseits von Bits und Bytes – Eine neue Computerrevolution beginnt

Informationen für Handwerksbetriebe zu Quantencomputing

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Beratung

Die ausgeprägte Kundenorientierung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal des Handwerks und spiegelt sich in der Individualität der handwerklichen Produkte und Dienstleistungen wider. Durch den digitalen Wandel wird es nun zunehmend auch der Industrie ermöglicht, ihre Produkte und Dienstleistungen kundenindividuell zu fertigen und somit klassische Marktsegmente des Handwerks zu bedienen. Das Handwerk gerät daher unter steigenden Wettbewerbsdruck.

Daher unterstützt die Handwerkskammer Ulm ihre Betriebe durch eine individuelle und natürlich kostenfreie Beratung.

Eigene Kontakte zu einschlägigen Software-Anbietern und die Erfahrung, welche Produkte bereits erfolgreich von Handwerkern eingesetzt werden, sind hilfreich für Ihre Entscheidung. Darüber hinaus bedienen wir uns eines immer besser ausgebauten Netzwerkes. Dabei besonders zu erwähnen ist das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk . Es gliedert sich in 5 sogenannte „Schaufenster“ mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten:

  • Informations- und Kommunikationstechnik, Schaufenster Nord, BFE-Oldenburg
  • Digitale Prozesse, Schaufenster West, Handwerkskammer Koblenz
  • Produktions- und Automatisierungstechnologien Schaufenster Süd, Handwerkskammer für Oberfranken
  • IT-gestützte Geschäftsmodelle, Schaufenster Ost, Handwerkskammer Dresden
  • Digitalisierung im Baugewerbe, Schaufenster Digitales Bauen, Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB-Krefeld)

Terminanfrage

Sie haben sich mit den ersten Informationen auf dieser Seite vertraut gemacht und benötigen nun einen Beratungstermin? Ergänzen Sie einfach Ihre Daten in unserem unten stehenden Terminanfrageformular. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungsleistung nur Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer Ulm zur Verfügung steht.

Folgende Daten werden benötigt:

Datenschutz

Die EU-DSGVO wurde ab Mai 2018 für alle Betriebe verbindlich und hat ernst zu nehmende Auswirkungen. Prinzipiell gelten die Vorgaben EU-weit bereits seit 24. Mai 2016, allerdings hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Mai 2018 eingeräumt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Vorgaben für alle „Verarbeiter“ von personenbezogenen Daten verbindlich einzuhalten. Bußgelder sind möglich.

Ab dem 25. Mai 2018 gelten die EU-DSGVO also auch für Handwerksbetriebe aller Branchen und Größenklassen, die mit personenbezogenen Daten, beispielsweise auch der eigenen Mitarbeiter, umgehen.

Wir haben für Sie ein Merkblatt zusammengestellt, wie Sie Ihren Betrieb fit machen für die neuen Regeln.

Auf der Homepage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie alle relevanten Mustervorlagen für Ihren Betrieb.

Die Bundesregierung plant Änderungen im Bundes-Datenschutzgesetz. Sie möchte den Aufwand für kleine Betriebe reduzieren. Ein Datenschutzbeauftragter – extern beauftragt bzw. intern ernannt – soll künftig erst ab einer Schwelle von zwanzig Mitarbeitern mit Verantwortung für persönliche Daten verpflichtend sein. Zu dieser Gruppe von Mitarbeitern zählen nur solche, die sich “ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen”, wie es im Gesetz heißt. Mehr lesen


Hier finden Sie eine Podcastfolge zum Thema “Datenschutz”
Alles Wichtige zur DSGVO im Podcast

Downloads:

Hier finden Sie eine Liste mit externen Datenschutzbeauftragten im Kammergebiet Ulm:
Liste externer Datenschutzbeauftragter im Kammergebiet



Messenger Dienste im Handwerk

Die Vorteile des Einsatzes eines Messengers auch im Handwerk liegen auf der Hand: Einfache Kommunikation mit Mitarbeitern, schnell mal Fotos und Videos austauschen sowie 1 zu 1 Kontakt zu Kunden. Probleme, die so zum Beispiel auf einer Baustelle auftreten, können sofort an die richtige Stelle weitergeleitet und bearbeitet werden. Auch Kunden können direkt Rückfragen zu ausgeführten Arbeiten stellen und bekommen Informationen aus erster Hand sofort auf das Smartphone.

FAQ:

Zwar ist der Einsatz und der Umgang mit Messengern denkbar leicht, jedoch haben sich nicht zuletzt wegen der neuen Datenschutz-Grundverordnung die Umstände geändert. Um eine rechtssichere Nutzung von Messengern im Betrieb zu ermöglichen, gibt es vor allem rechtliche Herausforderungen. Bei diesem Thema sollte man auf dem aktuellen Stand bleiben, um Bußgelder zu vermeiden. So empfiehlt sich zum Beispiel, Chatverläufe zwischen Mitarbeitern und Kunden zu exportieren und zentral zu speichern, um den steuerlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen – es gibt aber hier Tools, die dieses Thema direkt richtig abdecken.

Beim Austausch mit personenbezogenen Daten wie bei der Kommunikation mit Kunden sollte allerdings im Voraus eine datenschutzrechtliche Einwilligung eingeholt werden. Des Weiteren sollte überprüft werden, ob die Daten sicher, zum Beispiel durch eine Verschlüsselung, gespeichert werden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen Daten innerhalb der EU gespeichert werden und es ist bei der Auswahl des Messenger-Dienstes darauf zu achten, dass eine Weitergabe an Dritte nicht stattfindet.

Vermeiden Sie die Vermischung von privaten Chats mit geschäftlichen.

Vor allem wenn Mitarbeiter bei der Kommunikation mit Kollegen, Kunden oder privaten Kontakten die eigenen Smartphones verwenden, kommt man schnell mal durcheinander. Es kann leicht passieren, dass eine wichtige Information untergeht oder ein Bild in den Tiefen der Bildergalerie verschwindet. Das ewige Scrollen und Suchen nach einem Bild nervt nicht nur, sondern gibt dem Kunden unter Umständen einen schlechten Eindruck und kostet im Alltag sehr viel Geld durch verlorene Produktivität.

Diverse Tools wie OneNote, Trello, Evernote, MemoMeister oder Telegram gehen über einen Messenger hinaus und wollen dort Abhilfe schaffen. Sie sind zwar meist kostenpflichtig, jedoch kann man mit deren Hilfe private und dienstliche Angelegenheiten trennen und so zum Beispiel einen Kanal nur für die Mitarbeiterkommunikation verwenden.

Eines steht fest: Messenger im Betrieb zu nutzen, erleichtert den Alltag um ein Vielfaches und vereinfacht Abläufe. Setzt man sie an den richtigen Stellen ein, verbessert sich die Kommunikation. Nichterreichbarkeit wird zu Ausnahme. Im Hinterkopf sollte man aber immer den Datenschutz haben und sich des rechtlichen Aufwands bewusst sein.

Eines steht fest: Messenger im Betrieb zu nutzen, erleichtert den Alltag um ein Vielfaches und vereinfacht Abläufe. Setzt man sie an den richtigen Stellen ein, verbessert sich die Kommunikation. Nichterreichbarkeit wird zu Ausnahme. Im Hinterkopf sollte man aber immer den Datenschutz haben und sich des rechtlichen Aufwands bewusst sein.

Technologie

Digital Hubs im Kammergebiet der Handwerkskammer Ulm

Mit dem erklärten Ziel, die Digitalisierung in der Fläche des Landes voranzutreiben, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg im Juli 2017 ein Förderaufruf zum Thema „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ veröffentlicht. Die insgesamt 10 regional agierenden Digital Hubs haben dabei die Aufgabe, verschiedene Angebote zur Förderung der Zusammenarbeit und zur Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung zu entwickeln und zu etablieren.

Im Kammergebiet der Handwerkskammer Ulm haben sich nun 2 unabhängig voneinander agierende regionale Digital Hubs formiert und mittlerweile ihre operative Tätigkeit aufgenommen:

Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach sowie

digiZ Ostwürttemberg

Die Handwerkskammer Ulm kooperiert seit 2019 mit beiden Digitalisierungszentren, um das Informations- und Beratungsangebot für die Mitgliedsbetriebe noch weiter zu verbessern.















Cluster und Handwerk

Handwerksunternehmen im Ulmer Kammerbezirk verfügen über ein großes Potential. Dieses gilt es zukünftig stärker einzubinden in die landesweiten innovationsorientierten Cluster-Initiativen.

Innovation

Patente und Gebrauchsmuster – Sie haben eine Idee! Was nun?

Lässt sich Ihre Idee durch ein gewerbliches Schutzrecht (Patent oder Gebrauchsmuster) schützen?
Unsere Beratung wird Ihnen geeignete Ansprechpartner nennen und Sie auf wichtige finanzielle Förderungen hinweisen – das kann Ihnen viele unnötige Ausgaben ersparen.

Ist die Idee tatsächlich neu?
Sie sollten den Stand der Technik kennen, bevor Sie eine Anmeldung machen. Wir helfen Ihnen bei den ersten Recherchen.

Was wäre eine geniale Erfindung ohne eine nachfolgende Verwertung?
Wirtschaftlicher Erfolg wird letztlich nur dann erzielt, wenn man die richtigen Vermarktungswege beschreitet.

Wir unterstützen und begleiten Sie auf Ihrem Weg von der Idee bis zur Vermarktung und garantieren Ihnen absolute Vertraulichkeit.

Innovationspreise

Für Betriebe, die beispielgebende innovative Produkte oder Dienstleistungen verwirklicht haben, kann es ein sinnvoller Teil des Marketings oder auch der innerbetrieblichen Motivation sein, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Neben Kundenmitteilungen und Pressearbeit ist hierzu auch die Teilnahme an Innovationspreisen eine interessante Möglichkeit. Preisgelder erhöhen dabei den Anreiz zur Bewerbung.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Preisen, auf die sich innovative Betriebe des Handwerks bewerben können:



    Bewerbungsfrist: alle zwei Jahre bis ca. März


    Dieser Preis – auch bekannt unter „Meister sucht Professor“ – richtet sich an Handwerksunternehmer und Wissenschaftler aus ganz Deutschland. Der Preis wird jährlich verliehen für neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder betriebliche Organisationsformen, die Handwerksunternehmen gemeinsam mit Hochschulen entwickelt haben. Der Preis ist dotiert mit insgesamt 25.000 Euro.

    Infos finden Sie hier.

    Bewerbungsfrist: jährlich bis Ende Mai

    Dieser Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg richtet sich an mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung in Baden-Württemberg. Er wird jährlich für herausragende technische Innovationen ausgeschrieben.
    Dotiert ist der Preis mit insgesamt 50.000 Euro. Darüber hinaus wird im Rahmen dieses Wettbewerbs auch ein Sonderpreis für junge Unternehmen vergeben, der mit 7.500 Euro dotiert ist.

    Infos finden Sie hier.

    Bewerbungsfrist: jährlich bis Oktober

    Dieser Preis richtet sich an alle mittelständischen Unternehmen mit Firmensitz in Baden-Württemberg bzw. mittelständische Kunden einer VR-Bank in Baden-Württemberg. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben für Innovationen in den Bereichen Technik, Marketing- und Vertriebskonzepte, Fortbildung und Mitarbeiterqualifizierung, Dienstleistungen sowie Kooperationen. Dotiert ist der Preis mit insgesamt 50.000 Euro. Darin enthalten ist ein Sonderpreis für das Handwerk, der mit 20.000 Euro dotiert ist.

    Infos finden Sie hier.

    Bewerbungsfrist: alle 2 Jahre bis ca. März

    Dieser Preis richtet sich an Personen in Baden-Württemberg, die nach dem 31. Dezember 2013 für ihre Erfindungen einen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz erreicht bzw. einen Antrag eingereicht, die Erfindung jedoch noch nicht auf den Markt gebracht haben. Der Preis wird alle 2 Jahre ausgeschrieben und ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert.

    Infos finden Sie hier.

    Bewerbungsfrist: jährlich bis typischerweise Dezember

    Dieser Preis richtet sich an Großunternehmen, mittelständische Unternehmen und Start-Up-Unternehmen in Deutschland. Er wird jährlich für herausragende technische, wissenschaftliche und geistige Errungenschaften ausgeschrieben und nach Kriterien wie Innovationshöhe, Konzept, Erfolgen und Nutzen für die Allgemeinheit bewertet. Die Gewinner erhalten eine Skulptur und können die Öffentlichkeitsarbeit zum Preis für sich nutzen.

    Infos finden Sie hier.

    Bewerbungsfrist: jährlich bis Ende Februar

    Ausgezeichnet werden geniale Ideen, weiterführende Produkte, ausgeklügelte Konzepte – entstanden, entwickelt und ausgeführt durch Unternehmen, Institutionen, Einzelpersonen oder Teams aus Ostwürttemberg in den Bereichen

    • Wirtschaft und Verwaltung
    • Bildung und Wissenschaft
    • Patente

    Ihre Arbeit wurde bereits bei einem überregionalen Wettbewerb mit einer Auszeichnung oder mit einem Preis gekrönt?
    Sie haben nationale oder internationale Auszeichnungen erhalten?
    Erhielten Sie ein Patent als Erfinder oder Patentinhaber?
    Sie haben Ihren Firmensitz oder wohnen in Ostwürttemberg?

    Wenn ja, erfüllen Sie die Voraussetzung, sich für den Innovationspreis Ostwürttemberg zu bewerben.

    Das Preisgeld beträgt bis zu 5.000 Euro. Es kann auf die verschiedenen Bereiche aufgeteilt werden. Die Stifter behalten sich die Möglichkeit zur Vergabe zusätzlicher Sonderpreise vor.

    Infos finden Sie hier.

    Unser Beratungsangebot im Überblick



    Förderung des Beauftragten für Innovation und Technologie

    Die Beratungsstelle wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

    Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite vom Beratungs- und Informationssystem für Technologietransfer im Handwerk (BISNET)



    Seitenverantwortlicher
    Markus Jehle
    0731 1425-6385
    ma.jehle@hwk-ulm.de