Verkehr & Infrastruktur
Die Handwerkskammer Ulm kümmert sich um Themen wie:
- Verkehrswende
- Umweltzonen
- Mautsystem und
- Breitbandversorgung
dazu speziell durch einen Ausschuss, der mit kompetenten Vertretern aus der Handwerkerschaft besetzt ist. Gerne nehmen wir Ihre Vorschläge für die Ausschussarbeit auf und versuchen Ihre Fragen zu beantworten.
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Verkehrswende: Fördermöglichkeiten im Überblick
Damit unsere Gesellschaft die Klimaschutzziele erreichen kann, d. h. die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzt werden kann, muss die Verbrennung von fossilen Energieträgern bis zum Jahr 2040 eingestellt werden. Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge soll die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2035 auf Null sinken. Wenn Sie Ihren Teil zur Reduzierung beitragen und Fördergelder für Elektromobilität beantragen möchten, haben wir Ihnen hier eine Auswahl an Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Elektrofahrzeuge und Infrastruktur (BMDV) | Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 10. März 2023 einen neuen Förderaufruf auf Basis der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ über den Projektträger Jülich (PtJ) gestartet. Der Aufruf endet am 20. April 2023. Gefördert werden Elektro-Leichtfahrzeuge und PKW. Nutzfahrzeuge sind in diesem Aufruf nicht förderfähig. Durch das Programm werden die Investitionsmehrausgaben bis zu 40 Prozent gefördert. Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro. Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 Prozent erneuerbarer Energie erfolgen. | Weitere Informationen |
BW-e-Solar-Gutschein | Zu den geförderten förderfähigen Fahrzeugen zählen E-Pkw (M1), vierrädrige E-(Leicht-)Kraftfahrzeuge (L6e und L7e) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1) mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW Peak-/Spitzenleistung (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 E-moG). Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst. | Weitere Informationen |
BW-e-Nutzfahrzeuge | Das Verkehrsministerium fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie bspw. Kehrmaschinen). Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig. | Weitere Informationen |
Umweltbonus – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) | Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. | Weitere Informationen |
Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur | Das Bundesverkehrsministerium hat zur Erreichung der Klimaschutzziele im Straßengüterverkehr ein Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben aufgelegt. | Weitere Informationen |
Klimaschutzoffensive für Unternehmen | Die KfW bietet zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit an, der zusätzlich zum Umweltbonus genutzt werden kann. | Weitere Informationen |
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität | Die KfW fördert grüne Verkehrsprojekte in Unternehmen und bei Einzelunternehmern der gewerblichen Wirtschaft. | Weitere Informationen |
Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“ | Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – BW-e-Nutzfahrzeuge – Wenn Sie ein neues Elektro-Nutzfahrzeug kaufen, mieten, leasen oder ein neues oder gebrauchtes Nutzfahrzeug auf vollelektrischen Antrieb umrüsten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Unterhaltungs- und Betriebskosten bekommen. | Weitere Informationen |
Förderungen für E-Lastenfahrräder (BW) | Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aber nicht nur auf E-Autos – auch andere Fahrzeugarten werden berücksichtigt. So können sich Handwerksbetriebe die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können. | Weitere Informationen |
Förderungen für E-Lastenfahrräder (BAFA) | Weitere Informationen | |
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Roman Gottschalk
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