Verkehr & Infrastruktur

Die Handwerkskammer Ulm kümmert sich um Themen wie:

  • Verkehrswende
  • Umweltzonen
  • Mautsystem und
  • Breitbandversorgung

dazu speziell durch einen Ausschuss, der mit kompetenten Vertretern aus der Handwerkerschaft besetzt ist. Gerne nehmen wir Ihre Vorschläge für die Ausschussarbeit auf und versuchen Ihre Fragen zu beantworten.



Ihr Ansprechpartner

Verkehrswende: Fördermöglichkeiten im Überblick

Damit unsere Gesellschaft die Klimaschutzziele erreichen kann, d. h. die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzt werden kann, muss die Verbrennung von fossilen Energieträgern bis zum Jahr 2040 eingestellt werden. Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge soll die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2035 auf Null sinken. Wenn Sie Ihren Teil zur Reduzierung beitragen und Fördergelder für Elektromobilität beantragen möchten, haben wir Ihnen hier eine Auswahl an Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

BW-e-Nutzfahrzeuge Das Verkehrsministerium fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie bspw. Kehrmaschinen). Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig. Weitere Informationen
Klimaschutzoffensive für Unternehmen Die KfW bietet zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit an. Weitere Informationen
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität Die KfW fördert grüne Verkehrsprojekte in Unternehmen und bei Einzelunternehmern der gewerblichen Wirtschaft. Weitere Informationen
Förderungen für E-Lastenfahrräder (BW) Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aber nicht nur auf E-Autos – auch andere Fahrzeugarten werden berücksichtigt. So können sich Handwerksbetriebe die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können. Weitere Informationen
Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Weitere Informationen
Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw und Lkw. Weitere Informationen
Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur (Charge@BW) Für öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss. Pro Ladepunkt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Weitere Informationen

Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Einführung der CO2-Maut zum 1. Dezember 2023 und der Maut über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024

Zum 1. Dezember 2023 gibt es im Gewichtsbereich ab 7,5 t eine Erhöhung der Mautsätze. Es gilt nun die technisch zulässige Gesamtmasse, was ggf. Aktivitäten von betroffenen Betrieben notwendig macht. Voraussichtlich zum 1. Juli 2024 erfolgt die Einbeziehung des Bereichs über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse in die Mautpflicht.

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E-Mobilität: Förderprogramm für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen

Sie möchten in Ihrem Betrieb eine Schnelladeeinrichtung für E-Fahrzeuge errichten? Dann könnte das etwas für Sie sein.

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