Zweitschrift/Ausstellung vom Gesellenbrief

Lehrzeitbestätigung

Sie haben Ihr Gesellen-/Abschlussprüfungszeugnis verloren und benötigen ein Ersatzzeugnis?

Sie möchten einen Gesellenbrief (Schmuckbrief)?

Sie brauchen eine Bestätigung über Ihre Lehrzeit z. B. für die Rente?

Dann sind Sie hier genau richtig. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite.

Antrag auf Zweitschrift / Ausstellung vom Gesellenbrief

Hilfe bei Ersatz, Verlust, Vernichtung oder Änderungen. Sie können ein Duplikat Ihres Prüfungszeugnisses anfordern, wenn Sie die (Gesellen-/Abschluss-)Prüfung im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ulm abgelegt haben. Außerdem können Sie einen Gesellenbrief (HwO-Berufe) hier beantragen. Die Zweitschrift und/oder den Gesellenbrief können Sie anhand des entsprechenden Formulars beantragen. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro/Dokument nach Gebührenordnung erhoben.

Antrag auf Lehrzeitbestätigung

Sie können einen Nachweis über Ihre Ausbildungszeit bei der Handwerkskammer Ulm anfordern, sofern Ihr Ausbildungsbetrieb im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ulm ansässig war. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro/Dokument nach Gebührenordnung erhoben.

Sollten Sie die Bescheinigung für die Renten-/Sozialversicherung benötigen kann Ihnen diese kostenfrei ausgestellt werden.

Hinweis: Wir sind verpflichtet, die Lehrverträge nur für fünf Jahre aufzubewahren, die Niederschriften zu den Prüfungen für sechzig Jahre. Daher können wir zu allen Lehrverhältnissen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, aber keine Prüfungen abgelegt haben, keine Aussagen mehr treffen.

Formulare

Hier finden Sie gebündelt alle Formulare dieser Seite.


Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) – NEU!

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Brücke in die Berufsausbildung: Die Einstiegsqualifizierung (EQ)

Informationen zu Neuerungen der Einstiegsqualifizierungsförderung.

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Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Wer für die Ausbildung umziehen muss, kann künftig einen Zuschuss für zwei Familienheimfahrten beantragen.

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