Anpassungsqualifizierung

Sie oder Ihr Mitarbeiter haben über das BQFG-Verfahren bereits eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen und möchten sich weiterqualifizieren um die volle Anerkennung ihres Berufs zu bekommen? Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Vorhaben zur Seite:

  • Wir begleiten Sie oder Ihre ausländischen Fachkräfte auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen der Nachqualifizierung
  • Wir beraten zur Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Wir begleiten bei der Korrespondenz mit Behörden

Das IQ Teilprojekt „Anpassungsqualifizierung im Handwerk“ der Handwerkskammer Ulm ist Teil des IQ Netzwerk Baden-Württemberg. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab.

Beraten werden auch Personen ohne Gleichwertigkeitsbescheid – jedoch mit Berufserfahrung im angestrebten Beruf in Deutschland. Durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Gefördert wird das Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

    Ihre Ansprechpartner:

    Anpassungsqualifizierung:

    Assistenz BQFG und Anpassungsqualifizierung:

    Vereinbarung zur Anpassungsqualifizierung

    Für das Anerkennungsverfahren ist eine zusätzliche Vereinbarung zur Anpassungsqualifizierung wichtig. Diese ergänzt den Arbeitsvertrag und wird zum Beispiel für den Visumsantrag bei der Deutschen Botschaft oder für die Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde benötigt.

    Bitte senden Sie uns die unterschriebene Vereinbarung, bevor die Qualifizierung beginnt. Nur so können wir prüfen, ob Ihr Betrieb geeignet ist und ob die Qualifizierung gut abläuft. Erst nach erfolgreichem Abschluss können Sie den Antrag auf volle Anerkennung stellen.
    Die Vorlage für die Vereinbarung steht Ihnen als Download zur Verfügung.

    Die Vorlage für die Vereinbarung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:

    Fragen und Antworten (FAQ)

    Nachdem Sie Ihren Anerkennungsbescheid über die teilweise Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildung erhalten haben, stellen wir auf Grundlage des Bescheides gerne Ihren Individuellen Qualifizierungsplan aus. Dieser beinhaltet die Defizite, welche im Vergleich zur Deutschen Ausbildungsordnung festgestellt wurden.

    In einer Anpassungsqualifizierung können diese ausgleichen in dem Sie entweder betrieblich nachqualifizieren oder entsprechende Lehrgänge besuchen. Der Betrieb muss dazu fachlich geeignet sein.

    Bitte klären Sie vorab die fachliche Eignung des Betriebes, der Sie nachqualifizieren soll. Wichtig ist, dass Sie einen Vertrag oder eine Vereinbarung über die Laufzeit der Anpassungsqualifizierung mit Ihrem Betrieb abschließen. Eine Vorlage dazu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Außerdem benötigen Sie die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachten Sie, dass der ortsübliche Tariflohn für die Dauer der Nachqualifizierung vom Betrieb zu entrichten ist.

    Im Anschluss können Sie einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland vereinbaren. Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland sind deutsch Kenntnisse auf Niveau A2. Diese müssen durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen werden.

    Wichtig: Vor Beginn Ihrer Nachqualifizierung melden Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Ulm, um noch offene Fragen zu klären.

    Die Handwerkskammer Ulm stellt Ihnen einen Anpassungsqualifizierungsplan zur Verfügung. Der Betrieb hat die Pflicht die Unterweisungen für den Folgeantrag zu dokumentieren. Die Dauer der Anpassungsqualifizierung beläuft sich auf 24 Monate und kann bei Bedarf verlängert werden. Über die Verlängerung wird im Einzelfall entschieden.

    Ihr Aufenthaltstitel ist in dieser Zeit gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 16d, Absatz 3, für die Dauer der Nachqualifizierung gesichert. Ihren Aufenthaltstitel erhalten Sie nach Ankunft in Deutschland von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

    Sollten Sie den Betrieb während der laufenden Nachqualifizierung wechseln teilen Sie dies unverzüglich der Ausländerbehörde mit!

    Nach erfolgreicher absolvierter Nachqualifizierung können Sie einen Folgeantrag bei der Handwerkskammer Ulm stellen. Bitte fügen Sie diesem Antrag die entsprechenden Nachweise bei. Folgende Nachweise werden benötigt:

    Bei betriebliche Nachqualifizierung
    • Zwischenzeugnis
    • Dokumentation vom Betrieb
    Bei überbetrieblicher Nachqualifizierung
    • Teilnahmenachweis am überbetrieblichen Lehrgang

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid über die volle Anerkennung Ihrer Ausbildung.


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