Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Einen Zuschuss für zwei Familienheimfahrten pro Monat können künftige Auszubildende beantragen, wenn Sie für Ihre Ausbildung umziehen müssen. Die Kosten für die Heimfahrten werden sogar übernommen, wenn sie gar nicht tatsächlich stattgefunden haben.

Durch den am 1.4.2024 in Kraft getretenen Mobilitätszuschuss für Auszubildende sollen die Auszubildendenden gefördert werden, die auf Grund des Pendelwegs (mind. 2h für Hin- und Rückfahrt) aus dem Elternhaus ausziehen müssen.

Voraussetzung neben der Pendelstrecke sind ein eingetragenes Ausbildungsverhältnis sowie ein vorangegangenes Beratungsgespräch bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag muss vor dem Ausbildungsbeginn gestellt werden. Weitere Infos zum Antrag gibt es hier.

Weitere Unterstützung für Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen können, gibt es durch die Berufsausbildungsbeihilfe BAB. Diese ist ebenfalls bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.