Brücke in die Berufsausbildung: Die Einstiegsqualifizierung (EQ)

Nutzen Sie mit einer Einstiegsqualifizierung die Chance Potenziale zu erkennen, zu fördern und junge Menschen in die betriebliche Berufsausbildung zu integrieren. Mit der Förderung sollen auch nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden.

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum und wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Zum 1. April 2024 wurden die Regelungen angepasst:

  • Die Dauer einer EQ beträgt vier bis zwölf Monate, bis spätestens zum 1. Mai kann eine EQ begonnen werden.  
  • Die Durchführung der EQ in Teilzeit wurde erleichtert.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine EQ auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
  • Auch möglich, wenn zuvor ein Lehrvertrag gelöst wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(Bitte beachten Sie, dass die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung Vorrang vor einer Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung hat)