Einmal um die Welt: Arbeitskräfte aus dem Ausland

Warum sich Handwerksbetriebe auf zu neuen Ufern machen sollten

Viele Handwerksbetriebe hadern aktuell mit den Folgen des Fachkräftebedarfs. Einige Betriebe versuchen Mitarbeitende beispielsweise mithilfe von Social Media Recruiting für Ihren Betrieb zu gewinnen. Meist sollen hierbei aber vor allem potentielle Mitarbeitende aus dem Inland angesprochen und rekrutiert werden.

Zeitgleich werden Unternehmer jeglicher Art jedoch auch vermehrt von zahlreichen Agenturen kontaktiert, welche Ihnen bei der Rekrutierung und Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften Ihre Dienstleistungen anbieten: „Zahlen Sie uns 5000€ und wir vermitteln Ihnen eine geeignete Fachkraft für ihren Betrieb“. Kann das überhaupt seriös sein? „Wieso sollte ein Betrieb Arbeitskräfte aus dem Ausland im eigenen Betrieb einstellen, wenn es doch in Deutschland ausreichend Arbeitskräfte gibt?“- ist eine der häufigsten Fragen, die sich aktuell eine Vielzahl an Betriebsinhabenden stellt. Daraus ergibt sich automatisch die Gegenfrage: Was, wenn es in Deutschland eben nicht genug Arbeitskräfte gibt, um dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken?

Über 250.000 Stellen und ca. 20.000 Ausbildungsplätze im Handwerk konnten im letzten Jahr nicht besetzt werden. Der Bedarf nach Fachkräften steigt in den letzten Jahren stetig an.

Einige Betriebe haben sich bereits entschieden ausländische Fachkräfte im eigenen Betrieb zu beschäftigen, um dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken. Die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland ist für viele nichts Neues und dennoch ist dieses Thema aufgrund des Fachkräftebedarfs momentan vermehrt in aller Munde. Doch wo Licht, da auch Schatten: Wo liegen potentielle Hürden bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland?

Laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus dem Jahr 2023 sehen 71,1 % aller Unternehmen die komplizierten und nicht ausreichend bekannten rechtlichen Regelungen als größte Hürde bei der Einstellung von ausländischen Arbeitskräften. Knapp 60% der Befragten sehen bei Fachkräften aus dem Ausland die Berufsanerkennung als Hindernis. Auch die Sorgen vor Sprachbarrieren bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland teilen 79,9 % der Befragten.

Dennoch sind auch 84,3 % aller befragten Unternehmen der Meinung, dass ausländische Fachkräfte Unternehmen bereichern. Mit den neuen Regelungen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften zu Arbeitszwecken erleichtert und beschleunigt werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (kurz FEG), welches bereits 2020 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, wird nach und nach um neue Regelungen erweitert. Mit diesen Änderungen soll Fachkräften, die über eine Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen, die Zuwanderung zu Arbeitszwecken nach Deutschland erleichtert werden.

Seit März 2024 besteht mit den Neuerungen rund um das FEG die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Fachkraft: Hierbei muss das Anerkennungsverfahren erst innerhalb von 12 Monaten nach Einreise der Fachkraft nach Deutschland durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Vorher war es erforderlich, dass die Fachkraft dieses vor der Einreise nach Deutschland durchführt.

Nach Durchführung einer Qualifikationsanalyse müssen Fachkräfte zukünftig nicht mehr ausreisen, sondern können sofort mit der Beschäftigung beginnen. Eine Qualifikationsanalyse ist beispielsweise erforderlich, wenn Fachkräfte ihre Berufsqualifikation aufgrund fehlender/ nicht vollständiger Dokumente nicht nachweisen kann.
Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung aus dem Ausland können zukünftig für eine Erwerbstätigkeit in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Hierfür müssen die Fachkräfte

einen qualifizierten, im Ausbildungsstaat anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens 2 Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen.
Weitere Änderungen rund um das FEG treten ab Juni 2024 in Kraft: Das Kontingent der Westbalkanregelung wird auf 50.000 erhöht und die Regelung entfristet. Um Personen aus Drittstaaten eine Einreise zur Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen, wird die sogenannte Chancenkarte eingeführt. Anhand verschiedener Kriterien wie beispielsweise der beruflichen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder Deutschlandbezug erhalten die Fachkräfte Punkte, wobei mindestens 6 Punkte erforderlich sind, um eine Chancenkarte zu erhalten.

Für die Einreise nach Deutschland zu Arbeitszwecken gibt es verschiedene Arten von Visa. Entscheidend hierfür ist zum Beispiel das Herkunftsland der Arbeitskraft oder der Zweck der Einreise.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-fachkraefte.

Interessieren Sie sich für die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften, aber wissen bei den ganzen Gesetzen und Begriffen nicht, welcher Weg der richtige ist oder welche Möglichkeiten es für Sie gibt? Möchten Sie sich auf zu neuen Ufern machen und wünschen sich eine Einführung in die Thematik der internationalen Fachkräfte?

Dann nehmen Sie am Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 11 Uhr am Webseminar „Internationale Fachkräfte: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, erfolgreiche Rekrutierung und Impulse zu einer gelungenen Integration“ teil. Sie können sich hier anmelden.

Wir freuen uns auf Sie!



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