Ausbildungsvergütung

Als Ausbildungsbetrieb sind Sie verpflichtet, Ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu bezahlen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Wie hoch die Vergütung sein muss, um als angemessen zu gelten, können Sie folgender Übersicht entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Vergütungen sich nach Empfehlungen oder Tarifverträgen der jeweiligen Tarifpartner richten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Innung oder Fachverband. Die Handwerkskammer ist kein Tarifpartner.

Bitte passen Sie jährlich die Vergütungen an die aktuelle Empfehlung an. Eine Änderung des Vertrages in unserer Lehrlingsrolle ist dazu nicht nötig. Sie können das intern mit einer Vertragsanpassung regeln.