Startseite JA zum Meister


Das Bundeskabinett hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen. Für zwölf zulassungsfreie Handwerke (B1) wird der Weg zurück in die Anlage A der Handwerksordnung bereitet. Der Meister und die Meisterpflicht sind eine Herzensangelegenheit für unsere Handwerkerinnen und Handwerker.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um das Thema Meister. Wenn Sie überlegen, sich zum Meister weiterzubilden, erhalten Sie auch hier nähere Informationen.

Welche Gewerke werden in diesem Jahr wieder meisterpflichtig?

Die große Koalition hat sich auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht seit Januar 2020 für folgende Gewerke geeinigt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Betonstein- und Terrazzohersteller; Estrichleger; Behälter- und Apparatebauer; Parkettleger; Rollladen- und Sonnenschutztechniker; Drechsler und Holzspielzeugmacher; Böttcher; Glasveredler; Schilder- und Lichtreklamehersteller; Raumausstatter; Orgel- und Harmoniumbauer. Dabei soll die Meisterpflicht für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe sollen Bestandsschutz genießen. Was bereits eingetragene Betriebe jetzt beachten müssen lesen Sie hier.

Eine Meisterpflicht kann mit Hintergrund des Verfassungsrechts und EU-Rechts eingeführt werden, wenn es sich um gefahrengeneigte Handwerke handelt, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet. Zudem ist Kulturgüterschutz ein Kriterium.

Zum Statement von Dr. Tobias Mehlich

Was sind A-, B1- und B2-Gewerke?

Hier finden Sie einer Übersicht der Zuordnung aller Gewerke.

1. Zulassungspflichtige Handwerke

41 Gewerke sind derzeit als zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A) eingetragen. Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. Voraussetzung ist ein Nachweis über die Qualifikation – den Meisterbrief. Zu „A“ zählen beispielsweise Maurer, Dachdecker, Maler, Schornsteinfeger, Bäcker, Augenoptiker, Feinwerkmechaniker und Friseure.

2. Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

Laut Handwerksordnung sind für die zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2) keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben. 52 Handwerke sind als zulassungsfreie Handwerke in der Anlage B Abschnitt 1 zusammengefasst.

In diesen „B1“-Handwerken kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden. Er bleibt das zentrale Gütesiegel. Er steht für Qualität, Kompetenz und Vertrauen. Die Förderinstrumente zur Ablegung der Meisterprüfung (z.B. Meister-BAföG) gelten für die Anlage A- und B1-Berufe gleichermaßen. Zu „B1“ zählen beispielsweise Fliesenleger, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Schuhmacher und Raumausstatter.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in der Anlage „B2“ zur Handwerksordnung aufgeführt und können ebenfalls ohne Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden. Zu „B2“ zählen beispielsweise Bodenleger, Textil-Handdrucker und Änderungsschneider.

Was ist der Meistertitel?

Der „Handwerksmeister“ ist der höchste Berufsabschluss im Handwerk. Handwerksmeister sind in den zulassungspflichtigen Handwerken berechtigt, einen Handwerksbetrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. Voraussetzung für die Meisterschule in den zulassungspflichtigen Handwerken ist der Gesellentitel. Die Meisterschule inkludiert vier Teile:

  • Teil I – Fachpraxis
  • Teil II – Fachtheorie
  • Teil III – wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
  • Teil IV – berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Warum wurde die Meisterpflicht 2004 z.T. abgeschafft?

Seinerzeit hat Deutschland unter hoher Arbeitslosigkeit gelitten. Von der Reform der Handwerksordnung hat man sich mehr Wettbewerb und Unternehmensgründungen versprochen. Die Bundesregierung hat im Zuge der Hartz-Reformen 2004 eine Deregulierung von 53 Handwerksberufen (die B1-Handwerke), in denen die Meisterpflicht komplett entfallen ist, und Ausnahmeregelungen in fast allen verbliebenen A-Handwerken beschlossen. Wer nach 2004 ohne Meisterbrief einen Betrieb in einem zulassungsfreien Handwerk gegründet hat, soll jetzt unter einen Bestandsschutz fallen.

Welchen Einfluss hatte die Novellierung auf Betriebsstrukturen und Ausbildungszahlen?

Die Zahl der Betriebe sowie Markteintritte und -austritte haben sich in den deregulierten Handwerksbereichen seit der Novellierung erhöht. Im Gebiet der Handwerkskammer Ulm waren es 2004 noch rund 1.800 Betriebe in B1-Gewerken, im Jahr 2018 waren es fast 4.000. Insbesondere die Zahl der Soloselbstständigen ist deutlich angestiegen.

Die Ein- und Austragungen in den zulassungspflichtigen Handwerk haben sich dagegen kaum verändert. Im Gebiet der Handwerkskammer Ulm waren es 2004 rund 11.700 Betriebe, im Jahr 2018 waren es rund 11.600.

Die Ausbildereignungsprüfung ist Teil der Meisterprüfung. Der Lehrlingsbestand ist in den zulassungsfreien Gewerken rückläufig, wohingegen die zulassungspflichtigen Gewerke jüngst erneut einen Anstieg der Lehrlingszahlen verzeichnet haben. Im Gebiet der Handwerkskammer Ulm wurde im Jahr 2019 zum sechsten Mal in Folge ein Azubiplus erreicht.

Wofür steht der Meisterbrief?

  1. Der Meisterbrief steht für berufliche, fachliche Qualifizierung und Kompetenz. Meisterbetriebe sind Garant für qualitative Leistungen beim Kunden, fachliche Fortentwicklung und Innovationen im Betrieb.
  1. Der Meisterbief steht für Arbeitssicherheit. Sicherheit für den Kunden, den qualitativ hochwertige, sichere Leistungen erwarten. Daneben wissen Meister um die Gefahren im Umgang mit Material und Maschinen ihres Handwerks und garantieren die Arbeitssicherheit im Betrieb.
  1. Meister sind Gründer. Der Meisterbrief qualifiziert in allen Bereichen der Betriebsführung (auch kaufmännischer Bereich). Damit sind Meister nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch zur Unternehmensführung. Jeder dritte Meisterstudent gründet neu. Gründungen mit akademischer Ausbildung sind bei rund einem Prozent.
  1. Meister bilden aus. Im Meisterbrief enthalten ist die Ausbildereignungsprüfung. 95 Prozent aller dualen Ausbildungen in deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben absolviert. Meister haben Berufserfahrung. Meister geben ihr Können weiter und sind Wissensvermittler. Damit leisten Meister einen zentralen Beitrag zur Minderung von Jugendarbeitslosigkeit und des Fachkräftebedarfs.
  1. Qualität = Verbraucherschutz. Meisterbetriebe sind gelebter Verbraucherschutz. Denn Qualität ist die Basis für ein nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum. Langlebige Betriebe sind Verbraucherschutz. Fast die Hälfte der Betriebe in den Gewerken ohne Meisterpflicht (seit 2004) sind Ein-Mann-Betriebe. Bei diesen so genannten Solo-Selbstständigen gibt es eine hohe Fluktuation – im Bereich Bau und Ausbau verschwinden sie oft schon innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist wieder vom Markt. Der Kunde bleibt ggfls. mit seinem Problem zurück. Das ist nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.
  1. Der Meisterbrief ist gleichwertig zum Bachelor. Der Meisterbrief ist europäisch anerkannt und steht gleichwertig neben dem akademischen Bachelor-Abschluss auf der EQR-Stufe 6 (Europäischer Qualifikationsrahmen). Meister und Bachelorabsolventen verdienen im Lebensverdienst in etwa gleich viel.
  1. Meisterbetriebe sind Arbeitgeber und Steuerzahler. Das Handwerk arbeitet lokal. Handwerksbetriebe sind Arbeitsgeber vor Ort. Sie beschäftigen Fachkräfte aus der Region. Damit bleibt die Kaufkraft vor Ort. Handwerksbetriebe bezahlen Steuern in den örtlichen Kommunen. Die verlässlichen und berechenbaren Steuereinnahmen einer Kommune stammen mit bis zu zehn Prozent aus den lokalen Handwerksbetrieben.
  1. Meister fördern und erhalten Wohlstand in der Fläche. Handwerksbetriebe sichern die Grundversorgung der Bevölkerung, da sie regional ihre Leistungen erbringen. Sie sind wichtiger Umsetzer von politische Vorgaben, wie bspw. die Energiewende, in der Fläche und tragen so zum Wohlstandserhalt bei. Gleichzeitig sind Meisterbetriebe nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich. Statistisch gesehen sind meistergeführte Betriebe doppelt so solide in ihrer Lebensdauer als Nicht-Meisterbetriebe. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.
  1. Meisterbetriebe sind wettbewerbsfähig. Handwerksbetriebe konkurrieren nicht nur innerhalb Deutschland, sondern stehen mit ihren Leistungen im internationalen Wettbewerb. Durch die Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt steht jeder Handwerksbetrieb täglich im Wettbewerb mit europäischen Konkurrenten und muss den Kunden mit seiner Leistung und einem fairen Preis überzeugen. Der Meisterbrief unterstützt diese Konkurrenzfähigkeit, da er als Qualitätssiegel anerkannt ist.