Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) jetzt mit neuen Grenzen

Die EÜR stellt als Alternative zur Bilanz eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung dar, die durch das Anheben der Schwellenwerte mit dem Wachstumschancengesetz nun auch von Betrieben genutzt werden darf, die bisher oberhalb der Grenzwerte lagen.

Die Grenzwerte sind:

  • Umsatz mehr als 600.000 €; Erhöhung ab 2024 auf 800.000 € oder
  • Gewinn mehr als 60.000 €; Erhöhung ab 2024 auf 80.000 €

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