Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) – NEU!

Das Berufsorientierungspraktikum dient zur beruflichen Orientierung, Eignungsfeststellung und Absicherung der Berufswahlentscheidung. Es ist für Ausbildungssuchende geeignet, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Das Praktikum muss vorab bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, nur so können notwendige Kosten, z.B. Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung und ggf. Übernachtungskosten übernommen werden. Die Unfallversicherung erfolgt über den Unfallversicherungsträger des Betriebes.

Das Praktikum ist bei einem oder mehreren Arbeitgebern möglich und dauert eine bis maximal 6 Wochen pro Betrieb. Es ist nicht mindestlohnpflichtig. Idealerweise münden junge Menschen durch das BOP noch im gleichen Jahr in eine Ausbildung.

Die Förderung des Berufsorientierungspraktikums ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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