Antrag auf Lehrzeitbestätigung

Hier können Sie online einen Nachweis über Ihre Ausbildungszeit bei der Handwerkskammer Ulm anfordern, sofern Ihr Ausbildungsbetrieb im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ulm ansässig war. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro/Dokument nach Gebührenordnung erhoben.

Sollten Sie die Bescheinigung für die Renten-/Sozialversicherung benötigen kann Ihnen diese kostenfrei ausgestellt werden.

Hinweis: Wir sind verpflichtet, die Lehrverträge nur für fünf Jahre aufzubewahren, die Niederschriften zu den Prüfungen für sechzig Jahre. Daher können wir zu allen Lehrverhältnissen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, aber keine Prüfungen abgelegt haben, keine Aussagen mehr treffen.

Antrag auf Lehrzeitbestätigung

Persönliche Daten

Ausbildungsdaten

Prüfungsdaten (wenn die Prüfung abgelegt wurde)

Sonstige Bemerkungen

Abweichende Lieferanschrift (z. B. Direktversand an die Renten-/Sozialversicherung falls Sie das wünschen)

Abweichende Rechnungsanschrift

Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise

           Mit dem Einreichen der Daten bei der Handwerkskammer Ulm bestellen Sie verbindlich Ihre Lehrzeitbestätigung.

           Gem. Ziffer 2.3 bzw. Ziffer 3.1.4 des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Ulm wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR erhoben.

           Die Bescheinigung ist kostenfrei sofern diese für die Renten-/Sozialversicherung benötigt wird. Sollten wir einen Nachweis der Versicherungs-/Rentenanstalt benötigen kommen wir auf Sie zu.

           Sollten Sie eine Berufsfachschule besucht haben, kann diese Zeit nicht von uns bescheiningt werden, da es sich nicht um eine Lehrzeit handelt. Diese Zeit wird lediglich der Lehrzeit angerechnet.

           Mit dem Einreichen der Daten bei der Handwerkskammer Ulm akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Ulm.

           Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) markiert.


Übergänge meistern

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