E-Mobilität: Förderprogramm für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Förderprogramm für die nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen gestartet. Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw und Lkw. Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Großunternehmen. Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom ist Voraussetzung.