*** Die Informationen werden laufend aktualisiert ***
Von der aktuellen Hochwasserlage ist auch das Gebiet der Handwerkskammer Ulm schwer betroffen. Nachfolgend erhalten Sie erste Informationen.
Die Handwerkskammer wird fortlaufend über aktuelle Entwicklungen für unsere Mitgliedsbetriebe auf dieser Internetseite informieren. Für erste Auskünfte und dringende Fragen stehen Ihnen auch die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer Ulm zur Verfügung.
Erste Notfall-Maßnahmen
Ist Ihr Betrieb vom Hochwasser betroffen und Sie fragen sich jetzt, wie es weitergeht? Folgende erste Schritte sollten Sie unternehmen:
- Dokumentieren Sie Ihre Schäden durch Fotos und Videos.
- Informieren Sie anschließend Ihre Versicherung. Hier sollten Sie schnell sein. Je nach Versicherungsbedingungen sind Fristen für die Schadensmeldung einzuhalten. Bitte beachten Sie auch, dass Hochwasserschäden nicht automatisch in Ihren bestehenden Betriebs- und Hausratsversicherungen enthalten sein müssen. Ob und inwiefern ein versicherter Schadensfall vorliegt, muss zunächst Ihre Versicherung prüfen und Ihnen mitteilen. Sollte eine Regulierung durch Ihre Versicherung abgelehnt werden, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Ggfls. müssen Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Für die Rechtsanwaltssuche können Sie die nachfolgenden Links verwenden: https://rak-stuttgart.de/fuer-mandaten/regionale-anwaltssuche oder https://www.raktuebingen.de/buerger/anwaltssuche/online/
- Beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit gemäß §§ 95 ff SGB III. Arbeitsausfälle, die unmittelbar aufgrund des Hochwassers eingetreten sind, stellen regelmäßig ein unabwendbares Ereignis gemäß § 96 Abs. 1 und Abs. 3 SGB III dar. Ausreichend kann auch eine nur mittelbare Betroffenheit des Betriebs sein, wie etwa ein Arbeitsausfall aufgrund fehlender Materiallieferung aus einem vom Hochwasser betroffenen Unternehmens. Weitergehende Informationen sowie eine Telefonnummer zu einer Infohotline finden Sie hier.
- Informieren Sie sich über Soforthilfen des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg! In der Regel erhaltenen Betroffene in Katastrophengebieten staatliche Hilfsgelder. Hierzu gibt es nach heutigem Stand (3. Juni 2024) noch keine genaueren Informationen. Die Handwerkskammer Ulm wird hierüber aber auch dieser Internetseite informieren, wenn es Neuigkeiten gibt.
Weitere Informationen:
Arbeitsrecht: Katastrophenlagen, wie bspw. Hochwasser können sich auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse auswirken. Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt des ZDH: Download Merkblatt (Stand: Juni 2024)
Allgemeine Informationen: Fortlaufend können Sie sich über aktuelle Entwicklungen hier informieren.
Auch Landkreise und Kommunen informieren auf Ihren Websites über aktuellen Entwicklungen.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung für Betroffene: Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat am 4. Juni 2024 im Rahmen einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Finanzverwaltung die Betroffenen durch steuerliche Maßnahmen unterstützen wird. Hierzu gibt es einen sog. Katastrophenerlass. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Weitere Erläuterungen finden Sie auch in diesem Artikel aus der DHZ.
GuW-BW Unwetterhilfe Im Rahmen des Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) fördern die L-Bank Unternehmen, die von den Unwettern Ende Mai/Anfang Juni betroffen sind. Sie erhalten die Förderdarlehen zu besonders günstigen Konditionen. Die Landesregierung hat die Mittel für die zusätzliche Zinsverbilligung bereitgestellt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Für Betroffene des Hochwassers in Baden-Württemberg hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Verfahrenserleichterungen und Ausnahmeregelungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei unserem Umweltberater Roman Gottschalk, Telefon 0731 1425-6370, beratung@hwk-ulm.de