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Unternehmensmitgliedschaften
Gerüstbauertätigkeiten nach dem Übergangsgesetz – Änderungen ab 1. Juli 2024 für Betriebe
Nach dem Übergangsgesetz vom 25. März 1998 sind darin aufgeführte Handwerksbetriebe berechtigt, auch die Tätigkeit „Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten“ auszuführen. Die Leistungen durften auch für Dritte erbracht werden. Diese Regelung …

