Begabtenförderung

Ein guter Abschluss lohnt sich!

Das Begabtenförderungsprogramm besteht aus zwei Förderprogrammen. Das Weiterbildungsstipendium sowie das Aufstiegsstipendium. Diese werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt sowie von der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert. Verschiedene Kammerorganisationen u. a. die Handwerkskammer Ulm unterstützen die SBB im Weiterbildungsstipendium.

Weiterbildungsstipendium

Hervorragende Leistungen bei der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (Durchschnitt 1,9 oder besser) können mit einem Stipendium für die Weiterbildung honoriert werden. Die Aufnahme in das Förderprogramm muss vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres erfolgen.

Formulare und weitere Informationen finden Sie in den Bereichen FAQ sowie Informationen und Downloads.

Das Weiterbildungsstipendium kurz erklärt:

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Ansprechpartnerin:

Frau Angelique Kotorac
Weiterbildungsstipendium
Handwerkskammer Ulm

Telefon: 0731 1425-6225
begabtenfoerderung–at–hwk-ulm.de

Fragen und Antworten (FAQ) zum Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen bei der beruflichen Weiterqualifizierung nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert das Förderprogramm und wird vor Ort von verschiedene Kammerorganisationen u. a. der Handwerkskammer Ulm umgesetzt.

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
  • Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen eine Durchschnittspunktzahl von 87 Punkten oder besser) bestanden,
  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht (z. B. Landessieg beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks),
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt oder Fachwirt,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
  • Hinweis: Sollte die Maßnahme Exkursionen enthalten, muss hierfür ein separater Antrag gestellt werden.



Der “Antrag zur Förderung einer Maßnahme” muss vor Maßnahmebeginn beantragt werden.
Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahme- und Prüfungskosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel:
    Hierfür wird eine Bücher-/Materialliste des Bildungsinstitutes benötigt. Diese fordern Sie beim Weiterbildungsträger an. Es werden nur Bücher/Materialen gefördert, welche für die Maßnahme unvermeidlich sind und benötigt werden. Täglicher Bürobedarf oder allgemeine Arbeitsmittel/Verbrauchsmaterialien Ihres Berufes (z. B. Stifte, Blöcke, Kopien, Arbeitskleidung etc.) sind nicht förderfähig.
  • IT-Bonus:
    Der IT-Bonus wird einmalig für Geräte gewährt, welche im ersten Förderjahr mit einer Weiterbildung beantragt wird, welche ebenfalls im ersten Förderjahr stattfindet. Die Anschaffung des Gerätes darf erst ab Aufnahmedatum im ersten Förderjahr erfolgen. Außerdem muss die Anschaffung vor oder während der Weiterbildung stattfinden. Die Kriterien können dem Antragsformular entnommen werden.



Nicht förderfähig sind z. B. Zweitausbildungen, Umschulungen, Vollzeitstudium, Allgemeine Schulabschlüsse, Führerscheine aller Art, Verdienstausfall, Kurse mit weltanschaulich orientierten Themen, Messebesuche.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an besonders talentierte und motivierte BerufseinsteigerInnen, die sich in ihrem Beruf oder mit fachübergreifenden Weiterbildungen entwickeln wollen.

Das Weiterbildungsstipendium läuft drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme und endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Als Stipendiat/in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, der jedoch Ihren Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro nicht schmälert.

Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Die Bewerbung funktioniert so:

  • Prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Falls ja, füllen Sie das „IBS-Registrierungsformular“ aus. Jetzt registrieren!
  • Wir prüfen Ihre Registrierung. Anschließend erhalten Sie eine separate E-Mail, in der Sie Ihre Daten im IBS-Portal vervollständigen.
  • Sie erhalten eine separate E-Mail, in der Sie aufgefordert werden Ihre Daten im IBS-Portal zu vervollständigen. Sobald Sie dies erledigen können Sie das Antragsformular herunterladen und ausdrucken.
  • Unterschreiben Sie diesen mit blaufarbiger Tinte und senden Sie den Antrag gemeinsam mit den angeforderten Anlagen (u. a. Kopie des Prüfungszeugnisses Ihrer Ausbildung (Kammerzeugnis) und einer aktuellen Arbeitsbescheinigung etc.) an die Stelle wo Ihr Lehrvertrag eingetragen war. Wenn das Ausbildungsverhältnis bei der Handwerkskammer Ulm eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung an:

Handwerkskammer Ulm
Begabtenförderung
Olgastraße 72
89073 Ulm

  • Die Handwerkskammer entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über das Ergebnis (Zusage oder Absage).

In aller Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, was ein Auswahlverfahren erforderlich macht. Daher können leider nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.

Wenn Sie Ihre Ausbildung im Handwerk absolviert haben und Ihr Lehrvertrag bei der Handwerkskammer Ulm eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an uns:

Handwerkskammer Ulm
Weiterbildungsstipendium
Olgastraße 72
89073 Ulm

Ansonsten wenden Sie sich an die Berufsbildungsstelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.

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Für eine Aufnahme ist folgende Bewerbungsfrist festgelegt:
Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss uns vor Antritt der Weiterbildungsmaßnahme und bis spätestens 31. Oktober vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Auswahlverfahren erfolgt im Dezember.

Die Aufnahme der neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten ist im Januar des Folgejahres.

Maßgeblich sind die Förderrichtlinien. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) .

Bitte beachten Sie:
War Ihr Lehrverhältnis bei einer anderen Kammer eingetragen, bitten wir Sie, sich an diese Stelle zu wenden und sich nach den Bewerbungs- und Aufnahmeterminen zu erkundigen, da diese von Stelle zu Stelle variieren.

Beabsichtigt Sie eine Weiterbildung bereits vor einer eventuellen Aufnahme in das Förderprogramm aufzunehmen, kann diese Weiterbildung nur unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Die Weiterbildung läuft mindestens noch sechs Monate nach der Aufnahme in das Förderprogramm (*)
  • Der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm wird uns noch vor Beginn dieser Weiterbildung eingereicht (**)
  • Die Weiterbildung ist im Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm als erste beabsichtigte Weiterbildung genannt

Die förderfähigen Kosten werden anteilig ab der Aufnahme in das Förderprogramm berechnet.

*Als Enddatum ist nur das Datum der Schule/des Kurses gültig. Das Prüfungsdatum ist nicht das Enddatum der Weiterbildung. Das bedeutet die Weiterbildung benötigt eine Laufzeit bis mindestens 1. Juli damit diese anteilig berechnet werden kann.
**Berufsbegleitend Studiengänge starten mit dem Semesterbeginn. Das ist in der Regel der 1. April oder der 1. Oktober. Anträge müssen der zuständigen Stelle rechtzeitig vorher eingereicht werden. Hiervon ist unabhängig, an welchen Termin die erste Vorlesung/das erste Seminar etc. tatsächlich stattfindet.

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Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Informationen und Downloads zum Weiterbildungsstipendium

Videointerviews mit Stipendiaten und Stipendiatinnen

Weiterbildungsstipendium – Nach der Ausbildung durchstarten: Janina Kühr:

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Sechs berufliche Talente erzählen, wie sie mit Stipendium beruflich weiterkommen:

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Weitere Videointerviews finden Sie auf dem YouTube-Kanal der SBB.

Weiterbildungsstipendium: Registrierungsformular

Sie möchten sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben?

Bitte prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Seite, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.

Sollten Sie diese erfüllen und Ihr Ausbildungsverhältnis war bei der Handwerkskammer Ulm eingetragen füllen Sie das Registrierungsformular aus. Ihre Daten werden dann von uns in das Portal “IBS” der Stiftung Begabtenförderung hinterlegt.

Anschließend erhalten Sie einen Zugang in das Portal “IBS” sowie weitere Informationen über das weitere Vorgehen.

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene ist eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es richtet sich an Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung, die im Anschluss mindestens zwei Jahren Berufserfahrung gesammelt haben. Das Stipendium unterstützt bei einem ersten Hochschulstudium – in Vollzeit oder berufsbegleitend.

Ihr Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Die SBB führt im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.


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