Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: So geht´s 

Voraussetzungen für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung

nach § 93 Absatz 2 Nr. 2 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen sog. „Gründungszuschuss“ nach § 93 (…etc.) der Agentur für Arbeit beantragen. Achtung: Der Gründungszuschuss ist Ermessenssache; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit ist unverzichtbar.
Die Handwerkskammer Ulm unterstützt Sie gerne auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Damit Ihre Tragfähigkeitsprüfung zügig und positiv erfolgen kann, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wer kann sich an die Handwerkskammer Ulm wenden?

Unsere Tragfähigkeitsprüfung richtet sich an alle zukünftigen Gründerinnen und Gründer in Handwerksberufen gemäß Handwerksordnung (Anlage A und Anlage B).
Für andere Berufsgruppen stehen IHK, Steuerberater oder andere fachkundige Stellen zur Verfügung.



Handwerksrechtliche Voraussetzungen

In meisterpflichtigen Berufen ist ein Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich. Wenn diese nicht vorliegt, muss geklärt werden,
ob eine Ausnahmeregelung möglich ist bzw. welche Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen. Die im Businessplan beschriebenen Tätigkeiten müssen mit dem Handwerksrecht übereinstimmen.
Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Unternehmensmitgliedschaft der Handwerkskammer Ulm.  Erst dann kann die Stellungnahme durch unsere Betriebswirtschaftliche Beratung bearbeitet werden.



Was prüft die Handwerkskammer Ulm?

Die Betriebswirtschaftliche Beratung der Handwerkskammer Ulm betrachten Ihre Geschäftsidee aus fachlicher, kaufmännischer und unternehmerischer Sicht. Dabei zählen Kompetenz, Motivation und die Bereitschaft, sich fehlendes Wissen anzueignen.



Wichtige Kompetenzen

Neben der fachlichen Qualifikation sind kaufmännisches Grundwissen und grundlegende IT-Kenntnisse entscheidend für eine erfolgreiche Selbstständigkeit.



Welche Unterlagen benötigen wir?

Für eine erfolgreiche Prüfung sollten Sie:

  • einen gut vorbereiteten Businessplan, (z.B. Businessplantool im Handwerk)
  • einen Rentabilitätsplan
  • Formular von der Agentur für Arbeit: Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • sowie einen Lebenslauf einreichen.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Zahlen und Planungen selbst verstehen und erläutern können. Bitte senden Sie dazu Ihre kompletten Unterlagen an:
beratung@hwk-ulm.de



Sie benötigen Unterstützung

Falls Sie beim Businessplan Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne bereits vor der Gründung.
Hierzu empfehlen wir Ihnen:

Für eine zügige und positive Bearbeitung ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen. Bitte planen Sie hierfür unbedingt einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf ein – gerade in Phase der Gründung fallen viele Schritte gleichzeitig an, und eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert Ihnen und uns die Zusammenarbeit erheblich. Achten Sie darauf, dass alle Angaben nachvollziehbar sind und Sie Ihre Planung gut erläutern können. Nur so können wir eine fundierte und faire Einschätzung Ihrer Gründungspläne vornehmen. Bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne frühzeitig. Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller können wir gemeinsam weiterkommen.

Landkreise: Ostalb und Heidenheim

Landkreise: Alb-Donau-Kreis, Ulm, Biberach

Landkreise: Ravensburg und Bodenseekreis



Telefon 0731 1425-6376
beratung@hwk-ulm.de



Telefon 0731 1425-8103
beratung@hwk-ulm.de



Weitere Informationen finden Sie auch unter: Bundesagentur für Arbeit

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