Änderungen 2025: Neue Gesetze, wichtige Termine im Überblick

Die Renten werden erhöht, ebenso die Sozialabgaben, die Einführung der E-Rechnung wird verpflichtend, und der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen. Im Jahr 2025 treten verschiedene Änderungen und neue Gesetze in Kraft. Einige Reformprojekte sind jedoch durch die Auflösung der Ampelkoalition ins Stocken geraten.

Hier ist ein Überblick über die wichtigen Punkte, die Sie im Jahr 2025 beachten sollten.

Grundfreibeträge: Das Bundeskabinett hat im Juli 2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen. Es sieht Entlastungen durch die Anhebung der Grundfreibeträge in den Jahren 2025 und 2026 vor. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – soll nach dem Regierungsentwurf 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro steigen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden, steigen voraussichtlich 2025. Beispielsweise wird sie in der Renten- und Pflegeversicherung bei 8.050 Euro monatlich liegen.

Barrierefreiheitsgesetz: Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.

CO2 Abgabe: Im Jahr 2025 wird die CO2 Abgabe, die aktuell bei 45 Euro pro Tonne liegt, voraussichtlich auf 55 Euro pro Tonne erhöht.

Kassenbon Meldepflicht: Zum 1. Januar 2025 greift die gesetzlich geregelte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen. Die bisherige Aussetzung der Meldepflicht für die Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme endet am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 steht das Meldeverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO zur Verfügung.

Weitere wichtige Änderungen im neuen Jahr finden Sie hier.

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.