Damit Sie als Selbständiger oder Angestellter keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, benötigen Sie eine A 1 Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Bei jedem beruflichen Auslandsaufenthalt, auch wenn er noch so kurz ist, benötigen Sie die A1-Bescheinigung. Selbständige können die Bescheinigung seit 1. Januar 2022 nur noch elektronisch beantragen.
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