hier finden Sie die Informationen zur
Berufsanerkennung
Sie verfügen über einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und wohnen im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ulm (Alb-Donau-Kreis, Stadt Ulm, Ostalbkreis, Landkreis Heidenheim, Landkreis Biberach, Landkreis Ravensburg, Bodenseekreis) oder haben hier einen Arbeitgeber?
Wir beraten Sie gerne über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses mit der entsprechenden deutschen Referenzqualifikation. Liegt eine Gleichstellung vor, erhalten Sie von uns einen rechtskräftigen Bescheid über eine volle oder eine teilweise Gleichwertigkeit.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Berufsvalidierung
Sie arbeiten schon sehr lange in Ihrem Beruf, haben aber keinen Berufsabschluss?
Das macht es oft schwer – zum Beispiel:
wenn sie sich weiterbilden wollen
wenn sie den Arbeitgeber wechseln möchten
Im Validierungsverfahren wird geprüft und bestätigt, welche beruflichen Erfahrungen und Fähigkeiten Sie haben.
Dabei wird geschaut, ob diese Fähigkeiten mit einem anerkannten Ausbildungsberuf vergleichbar sind (nach §§ 50b ff. BBiG / §§ 41b ff. HwO).
Wenn die Fähigkeiten voll vergleichbar sind, gibt es ein Zeugnis.
Wenn sie größtenteils vergleichbar sind, gibt es einen Bescheid.
Das hilft sowohl den Personen selbst als auch den Betrieben:
Betriebe können besser sehen, was jemand kann.
Mitarbeitende können gezielter eingesetzt und weitergebildet werden.
Das Verfahren hilft Unternehmen, Fachkräfte zu sichern und zu binden.