Novellierte Bauprodukteverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die überarbeitete Bauprodukteverordnung wurde am 18. Dezember 2024 als Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Bauwirtschaft hat ein Jahr Zeit, um sich mit dem geänderten Rechtsrahmen vertraut zu machen, bevor der neue Gesetzestext zum 8. Januar 2026 in der Breite anwendbar wird.

Mit der neuen Verordnung soll die Veröffentlichung von Normen schneller und effizienter werden. Zudem wird ein digitaler Produktpass eingeführt, in dem Nutzer zukünftig Informationen beispielsweise über einen QR-Code abrufen können. Die neuen Vorschriften fördern außerdem den Einsatz von wiederverwendeten Baumaterialien. Das stärkt den Binnenmarkt für Bauprodukte und unterstützt nachhaltige und digitale Ziele der EU.

Für den Arbeitsschutz ist wichtig, dass die neue Verordnung erstmals die Möglichkeit bietet, über delegierte Rechtsakte Anforderungen an die Produktsicherheit von Bauprodukten zu stellen. Die Pflichten der Hersteller zur Bereitstellung von allgemeinen Produktinformationen und Sicherheitsinformationen wurden ebenfalls erweitert.

Der Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen wird durch eine 15-jährige Übergangsfrist erleichtert, sodass die bisherigen Vorschriften bis 2039 parallel gelten können.

Hier geht es zum bekanntgemachten Verordnungstext in allen EU-Amtssprachen.

Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110



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