Lücke auf dem Arbeitsmarkt lässt sich nicht ausschließlich mit inländischen Potenzialen schließen – Betriebe zwischen Ostalb und Bodensee brauchen ausländische Fachkräfte – Handwerkskammer Ulm warnt vor neuer Diskussion um Abschiebungen

Für die rund 21.000 Handwerksbetriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm zwischen Ostalb und Bodensee sind motivierte Auszubildende ein entscheidender Faktor für ihre Zukunftsfähigkeit – unabhängig davon, woher sie kommen. Auch junge Menschen mit Migrationshintergrund entscheiden sich zunehmend für eine Ausbildung im regionalen Handwerk und werden dort gebraucht. Denn der Fachkräftebedarf im Handwerk ist und bleibt hoch. Damit aus einer Ausbildungszusage auch tatsächlich eine Ausbildung wird, sollten alle Behörden ihre Entscheidungen am Bedarf der Wirtschaft orientieren. Das passiert aus Sicht der Handwerkskammer derzeit noch zu wenig, trotz vorhandenen Rechtsgerüsts. Der rechtliche Rahmen sieht zum einen die Ausbildungsduldung und zum anderen die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für Ausländer aus herkunftssicheren Staaten vor. „Ohne Frage: Identität und Aufenthaltsstatus müssen seitens der zuständigen Behörden sorgfältig geprüft werden“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. „Uns ist aber auch wichtig, dass dabei die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen und Spielräume Anwendung finden und genutzt werden – gerade dann, wenn ein Ausbildungsplatz in einem Engpassberuf bereits zugesagt wurde. Eine fundierte Einzelfallprüfung und ein zügiges Verfahren schließen sich nicht aus. Unsere Betriebe sind auf Geflüchtete angewiesen.“
In den vergangenen Monaten hat die Handwerkskammer Ulm vermehrt Rückmeldungen von Mitgliedsbetrieben erhalten, bei denen die Erteilung der Ausbildungsduldung mehr Zeit in Anspruch nahm, als bis zum Ausbildungsbeginn zur Verfügung stand. Etwa weil die Klärung der Identität oder die Beschaffung von Ausweisdokumenten mehr Zeit in Anspruch nahm. Dies betraf unter anderem Ausbildungsplätze in Berufen wie Stuckateur, Dachdecker, Klempner oder Fliesenleger, für die Betriebe im Ulmer Kammerbezirk seit Jahren Nachwuchs suchen – und trotzdem in der Region keine passenden Bewerberinnen und Bewerber gefunden hatten. Für die Betriebe bedeutet das Unsicherheit in ihrer Planung, für die jungen Menschen mitunter den Verlust einer bereits zugesagten Ausbildungsstelle. Mehlich weiter: „Für die Betroffenen geht damit das konkrete Risiko einher, den Ausbildungsplatz zu verlieren – verbunden mit der Angst vor einer Abschiebung. Für die Betriebe sind die Konsequenzen ebenso weitreichend. Denn zahlreiche offene Ausbildungsstellen lassen sich ohne diese ausländischen Bewerberinnen und Bewerber überhaupt nicht besetzen. So ist der Ablauf bei den Betrieben gefährdet und damit auch die regionale Versorgung der Bevölkerung mit Handwerksleistungen. Oder anders gesagt: Verzögerung auf dem Amt sorgt für Verzögerung beim Kunden.“
Handwerkskammer als erste Anlaufstelle
Die Handwerkskammer Ulm versteht sich als Bindeglied zwischen ausbildungswilligen jungen Menschen, Betrieben und Ausländerbehörden. Die Ausbildungsberatung unterstützt potenzielle Auszubildende und zugewanderte ausländische Fachkräfte, die eine passende Stelle suchen, sowie Mitgliedsbetriebe aus dem Kammergebiet bei Anträgen, bei der Klärung von Zuständigkeiten und im Austausch mit den Behörden vor Ort. „Wir stehen allen Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite und pflegen einen konstruktiven, engen Austausch mit den verschiedensten Ausländerbehörden in unseren sieben Stadt- und Landkreisen“, so Mehlich. Mit mehreren Städten und Landkreisen bestehen dazu bereits etablierte Kooperationsvereinbarungen.
Bestehende Kooperationen in der Region
Die Handwerkskammer Ulm kooperiert bereits mit mehreren Städten und Landkreisen in ihrem Kammerbezirk, um den Umgang mit Zugewanderten zu erleichtern und Verfahren zu beschleunigen:
| Partner | Seit | Schwerpunkt |
| Stadt Ulm | September 2024 | Kooperation mit der Ausländerbehörde zum beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsverfahren |
| Stadt und Landkreis Biberach | Juni 2024 | Kooperationsvereinbarung mit den Ausländerbehörden zum beschleunigten Fachkräfteverfahren |
| Stadt Leutkirch | Juli 2025 | Kooperation mit der Ausländerbehörde zum beschleunigten Fachkräfteverfahren |
| Stadt Aalen | Oktober 2025 | Kooperationsvereinbarung zur Fachkräftegewinnung |
| Alb-Donau-Kreis | Juni 2026 | Kooperation mit dem Amt für Flüchtlinge und Integration zur Berufsberatung für Geflüchtete |
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsverfahrens übernimmt die Handwerkskammer Ulm für ihre Mitgliedsbetriebe die Erstberatung und eine Vorprüfung der Antragsunterlagen und stimmt sich eng mit den zuständigen Anerkennungsberatungsstellen ab. So werden unvollständige Anträge und Verzögerungen reduziert – zum Vorteil von Betrieben, Auszubildenden und Behörden gleichermaßen.