Die Erbschaftsteuer und insbesondere die Verschonung von Betriebsvermögen stehen erneut im Fokus der politischen und verfassungsrechtlichen Diskussion. Für Handwerksbetriebe ist das Thema besonders relevant: Zwischen 2026 und 2030 werden bundesweit rund 130.000 Unternehmensnachfolgen im Handwerk erwartet.
Nach geltendem Recht können für begünstigtes Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen Verschonungsregelungen greifen. Bei der Regelverschonung können beispielsweise 85 Prozent steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgeführt und die entsprechenden Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund führt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) eine bundesweite Betriebsumfrage durch. Gefragt sind insbesondere Erfahrungen rund um Unternehmensnachfolge sowie mögliche Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf Unternehmensfortführung, Investitionen und Arbeitsplätze. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Interessen des Handwerks in der weiteren politischen Debatte faktenbasiert zu vertreten und Folgen möglicher Reformen verlässlich einzuschätzen. Die Handwerkskammer Ulm ruft ihre Mitgliedsbetriebe daher zur Beteiligung auf.
Die Befragung läuft bis zum 8. Dezember 2026
Link: ZDH-Sonderumfrage zur Erbschaftsteuer
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