Meister Teil III und Teil IV

Der Meisterbrief ist in einigen Gewerken keine Voraussetzung mehr für eine Betriebsgründung. Allerdings ist er nach wie vor ein Gütesiegel für Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz.

Kaufmännischer Teil – Meisterkurs Teil III
Betriebswirtschaft und Recht

Im Teil III der Meistervorbereitung erlangen Sie betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, die Sie für eine mögliche Betriebsgründung und die Betriebsführung benötigen.

Ausbilderschein nach AEVO – Meister Teil IV
Berufs- und Arbeitspädagogik
In jedem ausbildenden Betrieb muss mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung tätig sein, der nicht nur Ansprechpartner für die Auszbildenden ist, sondern auch für die Ausbildung insgesamt verantwrotlich ist. In diesem Lehrgang erlangen Sie das notwendige Fachwissen, um eine nachhaltige und erfolgreiche Ausbildung zu sichern.

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